Erwin Wismeth
Instanz
Kammer
Verfahrensart
Verfahren pro Jahr
Phase
Häufige Mitrichter
Vor einer Einreichung
Die ersten drei Felder zählen ENTSCHEIDUNGEN auf den Fallakten, die das Register diesem Richter zuordnet; die Felder unter „Die Fallakten“ zählen die Fallakten selbst. Das Register veröffentlicht nicht, wer den Vorsitz führte oder berichtete. Keine Zahl hier trennt deshalb die Rollen auf der Bank.
Wie die Verfahren ausgegangen sind
22 von 33 verknüpften Entscheidungen tragen einen erfassten Ausgang (26 Einträge — eine Entscheidung über Klage und Widerklage trägt je Fall einen). 14 von 32 Fallakten dieses Richters haben eine verknüpfte Entscheidung. Die Verteilung läuft über diese Entscheidungen, nicht über die Fallakten.
Sache oder Verfahren
Über 33 verknüpfte Entscheidungen, gelesen aus dem Tenor der jeweiligen Entscheidung.
Einstweilige Maßnahmen
3 Entscheidungen haben über einen Antrag auf einstweilige Maßnahmen befunden. Gelesen aus dem Entscheidungstext, nicht aus der Verfahrensart des Registers.
- 2 ohne Anhörung des Antragsgegners (R. 212 VerfO angewandt)
- 3 behandeln die Sicherheit nach R. 211.5 VerfODie Zahl sagt, dass die Vorschrift behandelt wurde. Sie sagt nicht, ob Sicherheit angeordnet wurde — das steht in der einzelnen Entscheidung.
Die Entscheidungen
Die bedeutenden Entscheidungen
3 Leitentscheidungen und 18 beachtliche von 33 klassifizierten Entscheidungen, nach der erfassten Bedeutung.
- Leitentscheidung Knaus Tabbert AG v. REDACTED PARTY, Yellow Sphere Innovations GmbH
- Leitentscheidung Fujifilm v. Kodak
- Leitentscheidung Mammut Sports Group GmbH, Mammut Sports Group AG v. Ortovox Sportartikel GmbH
- Beachtlich Omni-Pac GmbH Verpackungsmittel, Omni-Pac Ekco GmbH Verpackungsmittel v. Hartmann Packaging A/S (formerly known as Brødrene Hartmann A/S)
- Beachtlich FUJIFILM Corporation v. Kodak GmbH. et. al.
- Beachtlich Fujifilm v. Kodak
- Beachtlich Fujifilm v. Kodak
- Beachtlich Kodak Graphic Communications GmbH , Kodak Holding GmbH, Kodak GmbH
- Beachtlich Fujifilm v. Kodak
- Beachtlich Knaus Tabbert AG v. Erwin Härtwich, Yellow Sphere Innovations GmbH
- Beachtlich Ortovox Sportartikel v. Mammut Sports
- Beachtlich Ortovox Sportartikel v. Mammut Sports
- Beachtlich Fujifilm v. Kodak
- Beachtlich Fujifilm v. Kodak
- Beachtlich Fujifilm v. Kodak
- Beachtlich Fujifilm v. Kodak
- Beachtlich Mammut Sports v. Ortovox Sportartikel
- Beachtlich Ortovox v. Mammut Sports
- Beachtlich Ortovox Sportartikel GmbH v. Mammut Sports Group AG, Mammut Sports Group GmbH
- Beachtlich Ortovox Sportartikel GmbH v. Mammut Sports Group AG, Mammut Sports Group GmbH
- Beachtlich Ortovox Sportartikel GmbH ./. 1. Mammut Sports Group AG, 2. Mammut Sports Group GmbH
Die Fallakten
Die Felder unten zählen die 32 Fallakten, die das Register diesem Richter zuordnet, nicht Entscheidungen. Jedes Feld nennt, wie viele davon es lesen kann.
Dauer bis zur Entscheidung
Median der Tage vom förmlichen Eingang bis zum letzten Entscheidungsdatum, das das Register nennt, über abgeschlossene Fallakten mit beiden Daten. Offene Fallakten fehlen, weil ihre letzte genannte Entscheidung eine Zwischenentscheidung ist.
| Verfahren | Median | Abgeschlossen mit Daten |
|---|---|---|
| Allgemein | 64 Tage | 5 von 12 |
| Sonstige | – | 0 von 8 |
| Berufung | 274 Tage | 5 von 6 |
| Verletzung | 533 Tage | 3 von 3 |
| Widerklage: Nichtigkeit | 287 Tage | 1 von 1 |
| Einstweilige Maßnahmen | 10 Tage | 1 von 1 |
| Nichtigkeit | – | 0 von 1 |
Technik
32 von 32 Fallakten nennen ein Patent, das die Sektorklassifikation erfasst. Eine Fallakte mit Patenten in zwei Sektoren zählt in beiden. Die Balken ergeben deshalb mehr als diese Zahl.
Auftretende Kanzleien
32 von 32 Fallakten nennen einen Vertreter, der einer Kanzlei zugeordnet ist. Eine Kanzlei zählt über die aktuelle Zugehörigkeit ihrer Vertreter, wie auf den Kanzleiseiten.
Auftretende Parteigruppen
32 von 32 Fallakten nennen eine Partei, die eine Parteigruppe erfasst. Parteien, die das Register aus Datenschutzgründen nicht nennt, zählen nicht.