2024-08-05 - LD Düsseldorf - Ortovox v. Mammut - UPC_CFI_452/2023

Aktenzeichen:
UPC_CFI_452/2023
Datum:
Spruchkörper:
Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division
Art:
Application Order
Parteien:
Ortovox v. Mammut Sports

Kernaussage: 1.

2024-08-05 - LD Düsseldorf - Ortovox v. Mammut - UPC_CFI_452/2023
🏛️Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division• Application Order
📅2024-08-05
🔢UPC_CFI_452/2023
Parteien & Vertreter
Kläger / Berufungsführer
Ortovox Sportartikel GmbH
Miriam KIEFER
Beklagter / Berufungsbeklagter
Mammut Sports Group AG
Mammut Sports Group GmbH
Oliver Jan JÜNGST
📋ORD_29486/2024
⚖️Generic application
🌐German
🤖🇬🇧

1. Räumt das Gericht dem Antragsteller hinsichtlich der Art der zu leistenden Sicherheit ein Wahlrecht zwischen einer Hinterlegung und der Bereitstellung einer Bankbürgschaft ein und stellt der Antragsteller im Anschluss an die Hinterlegung auch eine Bankbürgschaft bereit, kann die dadurch verursachte doppelte Sicherung Grund und Anlass für eine entsprechende Freigabeentscheidung sein. 2. Dies bedeutet nicht, dass ein solcher Austausch der Sicherheitsleistung in dem Sinne im Be-lieben des Antragstellers steht, dass dieser sein für die Erbringung der Sicherheit eingeräumtes Wahlrecht beliebig oft mit der Konsequenz ausüben kann, dass die ursprünglich erbrachte Sicherheit nach Bereitstellung einer weiteren Sicherheit stets freigegeben wird. Im Rahmen der nach R. 352.2 VerfO zu treffenden Ermessensentscheidung sind vielmehr neben den Interessen des Antragstellers an einem solchen Austausch der Sicherheitsleistung auch die Interessen der Gegenseite und des Gerichts zu berücksichtigen. 3. Ein anzuerkennendes Interesse des Antragstellers am Austausch der Sicherheit kann dann gegeben sein, wenn sich der Antragsteller im Interesse einer schnellen Vollziehung einer Ex-parte-Anordnung zunächst für die aus seiner Sicht schneller zu realisierende Hinterlegung entschieden, zwischenzeitlich aber eine Bankbürgschaft erlangt und diese als Sicherheitsleistung bereitgestellt hat.

notable
The Düsseldorf Local Division permitted the release of a EUR 500,000 cash deposit that Ortovox had provided to enforce an ex-parte preliminary injunction in December 2023, on condition that an equivalent bank guarantee had already been supplied as substitute security. Under R. 352.2 RoP, release is at the court's discretion; where the court has given the applicant a choice between deposit and bank guarantee, the applicant is not entitled to exchange the security at will, but may do so where it has a legitimate interest. That interest is satisfied where the applicant initially chose the faster deposit to enable prompt enforcement of an ex-parte order and has since obtained a bank guarantee. The court also clarified that the bank guarantee met the R. 211.5/R. 213.2 RoP requirements, that service on the opponent's representatives is sufficient (registry also examines the guarantee under Registry Rule 45), and that no express acceptance by the beneficiary is required once the court has pre-authorised bank guarantees as a permissible form of security.
Stichwörter
Freigabe, Austausch der Sicherheit, Sicherheitsleistung, ex-parte-Anordnung, Anordnung einstweiliger Maßnahmen

Inoffiziell

Entscheidung teilen

Weitere Navigation
Entscheidungen
Rechtstexte
Analysen

Zu Sammlung hinzufügen

0 Einträge hinzufügen zu:

Anmeldung

Registrieren