2025-05-21 - CoA - Knaus Tabbert v. Yellow Sphere Innovations et al. - UPC_CoA_365/2025

Aktenzeichen:
UPC_CoA_365/2025
Datum:
Spruchkörper:
Court of Appeal - Luxembourg (LU)
Art:
Order
Parteien:
Knaus Tabbert AG v. Erwin Härtwich, Yellow Sphere Innovations GmbH

Kernaussage: Die Anordnung einer Vollstreckungssicherheit ist nicht in jedem Fall erforderlich, sondern liegt im Ermessen des Gerichts erster Instanz (GEI).

2025-05-21 - CoA - Knaus Tabbert v. Yellow Sphere Innovations et al. - UPC_CoA_365/2025
🏛️Court of Appeal - Luxembourg (LU)• Order
📅2025-05-21
🔢UPC_CoA_365/2025
Parteien & Vertreter
Kläger / Berufungsführer
Knaus Tabbert AG
Rüdiger PANSCH
Beklagter / Berufungsbeklagter
Name not displayed for GDPR reasons. Represented by Dirk JESTAEDT
Yellow Sphere Innovations GmbH
Dirk JESTAEDT
📋ORD_24333/2025
⚖️Application Rop 223
🌐German
🤖🇬🇧

Die Anordnung einer Vollstreckungssicherheit ist nicht in jedem Fall erforderlich, sondern liegt im Ermessen des Gerichts erster Instanz (GEI). Dem Beklagten obliegt es bereits im Verfahren vor dem GEI die Tatsachen vorzutragen, die die Anordnung einer Sicherheitsleistung erforderlich machen, wie zum Beispiel die schlechte Vermögenslage des Klägers. Deshalb kann in der Regel ein Antrag auf aufschiebende Wirkung nicht darauf gestützt werden, dass die finanzielle Situation des Klägers eine Anordnung der Sicherheitsleistung erfordert, wenn dies bereits in erster Instanz hätte geltend gemacht werden können.

The Court of Appeal dismissed the applications for suspensive effect of the appeal, setting a security for the enforcement or staying the proceedings pending a decision by the CJEU. The Court clarified that the Applicants should have applied for an enforcement security in first instance as the Respondent's financial situation did not change.
Stichwörter
Antrag auf aufschiebende Wirkung

Inoffiziell

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