2023-12-11 - LD Düsseldorf - Ortovox v. Mammut - UPC_CFI_452/2023

Aktenzeichen:
UPC_CFI_452/2023
Datum:
Spruchkörper:
Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division
Art:
Order
Parteien:
Ortovox Sportartikel GmbH ./. 1. Mammut Sports Group AG, 2. Mammut Sports Group GmbH

Kernaussage: 1.

2023-12-11 - LD Düsseldorf - Ortovox v. Mammut - UPC_CFI_452/2023
🏛️Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division• Order
📅2023-12-11
🔢UPC_CFI_452/2023
Parteien & Vertreter
Kläger / Berufungsführer
Ortovox Sportartikel GmbH
Miriam KIEFER
Beklagter / Berufungsbeklagter
Mammut Sports Group AG
Mammut Sports Group GmbH
Oliver Jan JÜNGST
📋ORD_592936/2023
⚖️Application for provisional measures
🌐German
🤖🇬🇧

1. Auch wenn das die Grundlage des Antrages auf Anordnung einstweiliger Maßnahmen bildende Patent bisher kein kontradiktorisches erstinstanzliches Rechtsbestandsverfahren durchlaufen hat, kann der Rechtsbestand in einem für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen erforderlichen Umfang gesichert sein (Anschluss an UPC_CFI_177/2023 [LD Düsseldorf], Anordnung v. 22.06.2023). 2. Ist das Streitpatent einem Rechtsbestandsangriff ausgesetzt, schließt dies die Anordnung einstweiliger Maßnahmen nicht aus. Es ist in einem solchen Fall vielmehr die Aufgabe des Spruchkörpers, zu beurteilen, ob der Rechtsbestand trotz eines solchen Angriffs hinreichend gesichert ist. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die gegen die Rechtsbeständigkeit des Streitpatents vor- gebrachten Einwände nicht geeignet sind, begründete Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Streitpatents hervorzurufen. 3. Vom Fehlen der zeitlichen Dringlichkeit ist nur dann auszugehen, wenn sich der Verletzte bei der Verfolgung seiner Ansprüche in einer solchen Weise nachlässig und zögerlich verhalten hat, dass aus objektiver Sicht der Schluss geboten ist, dem Verletzten sei an einer zügigen Durchsetzung seiner Rechte nicht gelegen, weswegen es auch nicht angemessen erscheint, ihm die Inan- spruchnahme vorläufigen Rechtschutzes zu gestatten. 4. Die für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen ohne Anhörung des Antragsgegners erforder- liche Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines nicht wiedergutzumachenden Schadens auf Antragstellerseite kann dann gegeben sein, wenn die angegriffene Ausführungsform auf einer, für die gesamte Branche wichtigen Leitmesse ausgestellt wird (Anschluss an UPC (UPC_CFI_177/2023 (LD Düsseldorf), Anordnung v. 22.06.2023). Auch wenn eine solche Leitmesse im Zeitpunkt der Antragstellung bereits beendet ist, kann der Erlass einer Anordnung ex-parte dann gerechtfer- tigt sein, wenn im Nachgang der Messe mit einer erheblichen Zahl von Geschäftsabschlüssen zu rechnen ist, ein Großteil dieser Geschäfte in der unmittelbar auf die Messe folgenden Zeit zustande kommt und es sich bei den Produkten der Parteien um substituierbare, direkte Konkurrenzprodukte handelt.

notable
The Düsseldorf Local Division granted Ortovox an ex-parte preliminary injunction against Mammut's 'Barryvox S2' avalanche beacon, finding literal infringement of claim 1 and indirect infringement of method claim 13 of EP 3 466 498 B1 under Art. 25(a) and Art. 26(1) UPCA. Validity was sufficiently secured under Art. 62(4) UPCA / R. 211.2 RoP despite a pending Swiss nullity action, because none of the novelty attacks (two already considered during examination, a third silent on voice messages) or inventive-step combinations raised reasoned doubts. Urgency was preserved (under one month between discovery of EU offering and filing) and ex-parte relief was justified by post-ISPO sales momentum for the 2024/25 season, the ISPO Award 2023 win, and the inadequacy of prior warning-letter correspondence in which no protective letter was filed. The panel ordered injunction, seizure via bailiff, Zwangsgeld threats up to EUR 10,000 per product and EUR 30,000 per day for continuing acts, and made enforceability conditional on EUR 500,000 security.
Stichwörter
R. 212.1

Inoffiziell

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