Ingo Rinken
Instanz
Kammer
Verfahrensart
Verfahren pro Jahr
Phase
Häufige Mitrichter
Vor einer Einreichung
Die ersten drei Felder zählen ENTSCHEIDUNGEN auf den Fallakten, die das Register diesem Richter zuordnet; die Felder unter „Die Fallakten“ zählen die Fallakten selbst. Das Register veröffentlicht nicht, wer den Vorsitz führte oder berichtete. Keine Zahl hier trennt deshalb die Rollen auf der Bank.
Wie die Verfahren ausgegangen sind
32 von 40 verknüpften Entscheidungen tragen einen erfassten Ausgang (34 Einträge — eine Entscheidung über Klage und Widerklage trägt je Fall einen). 28 von 56 Fallakten dieses Richters haben eine verknüpfte Entscheidung. Die Verteilung läuft über diese Entscheidungen, nicht über die Fallakten.
Sache oder Verfahren
Über 40 verknüpfte Entscheidungen, gelesen aus dem Tenor der jeweiligen Entscheidung.
Einstweilige Maßnahmen
4 Entscheidungen haben über einen Antrag auf einstweilige Maßnahmen befunden. Gelesen aus dem Entscheidungstext, nicht aus der Verfahrensart des Registers.
- 1 ohne Anhörung des Antragsgegners (R. 212 VerfO angewandt)
- 0 behandeln die Sicherheit nach R. 211.5 VerfODie Zahl sagt, dass die Vorschrift behandelt wurde. Sie sagt nicht, ob Sicherheit angeordnet wurde — das steht in der einzelnen Entscheidung.
Die Entscheidungen
Die bedeutenden Entscheidungen
0 Leitentscheidungen und 18 beachtliche von 40 klassifizierten Entscheidungen, nach der erfassten Bedeutung.
- Beachtlich Alpina Coffee Systems GmbH v. CUP&CINO Kaffeesystem-Vertrieb GmbH & Co. KG
- Beachtlich CUP&CINO Kaffeesystem-Vertrieb GmbH & Co. KG v. ALPINA Coffee Systems GmbH
- Beachtlich Inficon GmbH v. Elitech Technology, Inc., Elitech UK Ltd.
- Beachtlich Valeo Electrification v. SEG Automotive Germany GmbH
- Beachtlich Boa Technology Inc. v. FLA Europe NV, Shinkyung Inc.
- Beachtlich S.I.A. LIGHTGUIDE International, Light Guide Optics Germany GmbH v. biolitec Holding GmbH & Co. KG
- Beachtlich LiNA Medical AG v. Tonglu Qianyan Medtech Co., Ltd., REDACTED PARTY, Eunitor GmbH
- Beachtlich Boa Technology Inc. v. FLA Europe NV, Shinkyung Inc.
- Beachtlich Boa Technology Inc. v. FLA Europe NV, Shinkyung Inc.
- Beachtlich Ecovacs Robotics Co., Ltd., v. Roborock Germany GmbH a. o.
- Beachtlich ParTec AG v. Lenovo Global Technology Germany GmbH, Lenovo (Deutschland) GmbH, Lenovo Group Limited
- Beachtlich Hologic, Inc. v. Siemens Healthineers AG a. o.
- Beachtlich Avago Technologies International Sales Pte. Limited v. Renault Deutschland AG a.o.
- Beachtlich Align Technology, Inc. v. Angelalign France Technology SASU a. o.
- Beachtlich Ottobock SE & Co. KGaA, v. Wilhelm Julius Teufel GmbH a. o.
- Beachtlich Ottobock SE & Co. KGaA, v. BrainPortfolio Inc. a. o.
- Beachtlich Valéo Systèmes d’Essuyages v. Robert Bosch Doo Bograd, Robert Bosch France S.A.S, Robert Bosch GmbH, Robert Bosch S.A, ROBERT BOSCH PRODUKTIE S.A., BOSCH AUTOMOTIVE PRODUCTS (CHANGSHA) CO., LTD.
- Beachtlich Hologic v. Siemens Healthcare, Siemens Healthineers
Die Fallakten
Die Felder unten zählen die 56 Fallakten, die das Register diesem Richter zuordnet, nicht Entscheidungen. Jedes Feld nennt, wie viele davon es lesen kann.
Dauer bis zur Entscheidung
Median der Tage vom förmlichen Eingang bis zum letzten Entscheidungsdatum, das das Register nennt, über abgeschlossene Fallakten mit beiden Daten. Offene Fallakten fehlen, weil ihre letzte genannte Entscheidung eine Zwischenentscheidung ist.
| Verfahren | Median | Abgeschlossen mit Daten |
|---|---|---|
| Verletzung | 573 Tage | 6 von 37 |
| Widerklage: Nichtigkeit | 557 Tage | 4 von 9 |
| Einstweilige Maßnahmen | 148 Tage | 3 von 7 |
| Allgemein | – | 0 von 3 |
Technik
56 von 56 Fallakten nennen ein Patent, das die Sektorklassifikation erfasst. Eine Fallakte mit Patenten in zwei Sektoren zählt in beiden. Die Balken ergeben deshalb mehr als diese Zahl.
Auftretende Kanzleien
52 von 56 Fallakten nennen einen Vertreter, der einer Kanzlei zugeordnet ist. Eine Kanzlei zählt über die aktuelle Zugehörigkeit ihrer Vertreter, wie auf den Kanzleiseiten.
Auftretende Parteigruppen
40 von 56 Fallakten nennen eine Partei, die eine Parteigruppe erfasst. Parteien, die das Register aus Datenschutzgründen nicht nennt, zählen nicht.