Klaus Loibner
Vor einer Einreichung
Die ersten drei Felder zählen ENTSCHEIDUNGEN auf den Fallakten, die das Register diesem Richter zuordnet; die Felder unter „Die Fallakten“ zählen die Fallakten selbst. Das Register veröffentlicht nicht, wer den Vorsitz führte oder berichtete. Keine Zahl hier trennt deshalb die Rollen auf der Bank.
Wie die Verfahren ausgegangen sind
53 von 73 verknüpften Entscheidungen tragen einen erfassten Ausgang (56 Einträge — eine Entscheidung über Klage und Widerklage trägt je Fall einen). 24 von 43 Fallakten dieses Richters haben eine verknüpfte Entscheidung. Die Verteilung läuft über diese Entscheidungen, nicht über die Fallakten.
Sache oder Verfahren
Über 73 verknüpfte Entscheidungen, gelesen aus dem Tenor der jeweiligen Entscheidung.
Einstweilige Maßnahmen
1 Entscheidungen haben über einen Antrag auf einstweilige Maßnahmen befunden. Gelesen aus dem Entscheidungstext, nicht aus der Verfahrensart des Registers.
- 0 ohne Anhörung des Antragsgegners (R. 212 VerfO angewandt)
- 0 behandeln die Sicherheit nach R. 211.5 VerfODie Zahl sagt, dass die Vorschrift behandelt wurde. Sie sagt nicht, ob Sicherheit angeordnet wurde — das steht in der einzelnen Entscheidung.
Die Entscheidungen
Die bedeutenden Entscheidungen
9 Leitentscheidungen und 26 beachtliche von 73 klassifizierten Entscheidungen, nach der erfassten Bedeutung.
- Leitentscheidung ZTE Corporation v. Samsung Electronics Co., Ltd., Samsung Electronics GmbH, Samsung Electronics France, Samsung Electronics Italia S.p.A, Samsung Electronics Benelux B.V., Samsung Electronics Romania S.R.L.
- Leitentscheidung Panasonic v. OPPO
- Leitentscheidung Panasonic Holdings Corporation v. Guangdong OPPO Mobile Telecommunications Corp. Ltd., OROPE Germany GmbH
- Leitentscheidung AYLO v. DISH Technologies L.L.C., Sling TV L.L.C.
- Leitentscheidung Panasonic Holdings Corporation vs Oppo
- Leitentscheidung SES-imagotag SA v. Hanshow Technology Co. Ltd, Hanshow France SAS, Hanshow Germany GmbH, Hanshow Netherlands B.V.
- Leitentscheidung Panasonic Holdings Corporation v. Xiaomi
- Leitentscheidung Panasonic Holdings Corporation v. Xiaomi
- Leitentscheidung Panasonic Holding Corporation v. Xiaomi Techniligy Germany GmbH
- Beachtlich NVIDIA GmbH, NVIDIA Corporation v. BF exaQC AG, ParTec AG
- Beachtlich Lionra Technologies Ltd. v. Cisco Systems GmbH
- Beachtlich Huawei Technologies Co. Ltd. v. TP-Link Systems Inc., TP-Link Deutschland GmbH, TP-Link Enterprises France SARL, TP-Link Enterprises Netherlands B.V., TP-Link Italia S.R.L, TP-Link Enterprises Nordic AB, Lianzhou International Co., Ltd.
- Beachtlich STRABAG Infrastructure & Safety Solutions GmbH v. SWARCO FUTURIT Verkehrssignalsysteme Ges.m.b.H.
- Beachtlich STRABAG Infrastructure & Safety Solutions GmbH, Chainzone Technology v. SWARCO FUTURIT
- Beachtlich ZTE v. Samsung
- Beachtlich Scandit v Hand Held Products
- Beachtlich AMPERSAND (Panasonic v. Oppo)
- Beachtlich Netgear v. Huawei
- Beachtlich Scandit v. Hand Held Products, Inc.
- Beachtlich Oppo v. Panasonic
- Beachtlich Scandit AG v. Hand Held Products, Inc.
- Beachtlich Xiaomi v. Panasonic
- Beachtlich Panasonic v. Xiaomi
- Beachtlich Avago Technologies International Sales Pte. Limited v. Tesla Germany GmbH, Tesla Manufacturing Brandenburg SE
- Beachtlich Panasonic vs Xiaomi
10 weitere Leitentscheidungen oder beachtliche Entscheidungen stehen in der Entscheidungsliste unten.
Die Fallakten
Die Felder unten zählen die 43 Fallakten, die das Register diesem Richter zuordnet, nicht Entscheidungen. Jedes Feld nennt, wie viele davon es lesen kann.
Dauer bis zur Entscheidung
Median der Tage vom förmlichen Eingang bis zum letzten Entscheidungsdatum, das das Register nennt, über abgeschlossene Fallakten mit beiden Daten. Offene Fallakten fehlen, weil ihre letzte genannte Entscheidung eine Zwischenentscheidung ist.
| Verfahren | Median | Abgeschlossen mit Daten |
|---|---|---|
| Verletzung | 420 Tage | 10 von 17 |
| Berufung | 134 Tage | 5 von 14 |
| Widerklage: Nichtigkeit | 296 Tage | 6 von 7 |
| Allgemein | 39 Tage | 3 von 4 |
| Sonstige | – | 0 von 1 |
Technik
41 von 43 Fallakten nennen ein Patent, das die Sektorklassifikation erfasst. Eine Fallakte mit Patenten in zwei Sektoren zählt in beiden. Die Balken ergeben deshalb mehr als diese Zahl.
Auftretende Kanzleien
43 von 43 Fallakten nennen einen Vertreter, der einer Kanzlei zugeordnet ist. Eine Kanzlei zählt über die aktuelle Zugehörigkeit ihrer Vertreter, wie auf den Kanzleiseiten.
Auftretende Parteigruppen
43 von 43 Fallakten nennen eine Partei, die eine Parteigruppe erfasst. Parteien, die das Register aus Datenschutzgründen nicht nennt, zählen nicht.