Koen Callewaert
Instanz
Kammer
Verfahrensart
Verfahren pro Jahr
Phase
Häufige Mitrichter
Vor einer Einreichung
Die ersten drei Felder zählen ENTSCHEIDUNGEN auf den Fallakten, die das Register diesem Richter zuordnet; die Felder unter „Die Fallakten“ zählen die Fallakten selbst. Das Register veröffentlicht nicht, wer den Vorsitz führte oder berichtete. Keine Zahl hier trennt deshalb die Rollen auf der Bank.
Wie die Verfahren ausgegangen sind
14 von 22 verknüpften Entscheidungen tragen einen erfassten Ausgang (16 Einträge — eine Entscheidung über Klage und Widerklage trägt je Fall einen). 13 von 22 Fallakten dieses Richters haben eine verknüpfte Entscheidung. Die Verteilung läuft über diese Entscheidungen, nicht über die Fallakten.
Sache oder Verfahren
Über 22 verknüpfte Entscheidungen, gelesen aus dem Tenor der jeweiligen Entscheidung.
Einstweilige Maßnahmen
1 Entscheidungen haben über einen Antrag auf einstweilige Maßnahmen befunden. Gelesen aus dem Entscheidungstext, nicht aus der Verfahrensart des Registers.
- 0 ohne Anhörung des Antragsgegners (R. 212 VerfO angewandt)
- 0 behandeln die Sicherheit nach R. 211.5 VerfODie Zahl sagt, dass die Vorschrift behandelt wurde. Sie sagt nicht, ob Sicherheit angeordnet wurde — das steht in der einzelnen Entscheidung.
Die Entscheidungen
Die bedeutenden Entscheidungen
1 Leitentscheidungen und 12 beachtliche von 22 klassifizierten Entscheidungen, nach der erfassten Bedeutung.
- Leitentscheidung HL Display AB v. Black Sheep Retail Products
- Beachtlich VALEO SYSTEMES D’ESSUYAGE v. ROBERT BOSCH DOO Beograd, ROBERT BOSCH FRANCE S.A.S., ROBERT BOSCH GmbH, ROBERT BOSCH S.A., ROBERT BOSCH PRODUKTIE S.A., BOSCH AUTOMOTIVE PRODUCTS (CHANGSHA) CO., LTD.
- Beachtlich VALEO SYSTEMES D’ESSUYAGE v. ROBERT BOSCH DOO Beograd, ROBERT BOSCH FRANCE S.A.S., ROBERT BOSCH GmbH, ROBERT BOSCH S.A., ROBERT BOSCH PRODUKTIE S.A., BOSCH AUTOMOTIVE PRODUCTS (CHANGSHA) CO., LTD.
- Beachtlich Avient Protective Materials B.V. v. Xingi Technology Co., Ltd et al
- Beachtlich Dyson Technology Limited v. DREAME INTERNATIONAL (HONGKONG) LIMITED a. o.
- Beachtlich Stratasys, Inc. v. Bambulab GmbH
- Beachtlich REEL International (claimant) v. Fives ECL (defendant)
- Beachtlich VALEO SYSTEMES D’ESSUYAGE v. ROBERT BOSCH DOO, ROBERT BOSCH FRANCE S.A.S., ROBERT BOSCH GmbH, ROBERT BOSCH S.A., ROBERT BOSCH PRODUKTIE S.A., BOSCH AUTOMOTIVE PRODUCTS (CHANGSHA) CO., LTD.
- Beachtlich VALEO SYSTEMES D’ESSUYAGE v. ROBERT BOSCH DOO Beograd, ROBERT BOSCH FRANCE S.A.S., ROBERT BOSCH GmbH, ROBERT BOSCH S.A., ROBERT BOSCH PRODUKTIE S.A. and BOSCH AUTOMOTIVE PRODUCTS (CHANGSHA) CO., LTD.
- Beachtlich Pari Pharma GmbH v. Koninklijke Philips N.V.
- Beachtlich PROGRESS MASCHINEN & AUTOMATION AG v. AWM s.r.l.,Schnell s.p.a.
- Beachtlich Avient Protective Materials B.V. v. Xingi Technology Co., Ltd et al.
- Beachtlich Syntorr v. Arthrex
Die Fallakten
Die Felder unten zählen die 22 Fallakten, die das Register diesem Richter zuordnet, nicht Entscheidungen. Jedes Feld nennt, wie viele davon es lesen kann.
Dauer bis zur Entscheidung
Median der Tage vom förmlichen Eingang bis zum letzten Entscheidungsdatum, das das Register nennt, über abgeschlossene Fallakten mit beiden Daten. Offene Fallakten fehlen, weil ihre letzte genannte Entscheidung eine Zwischenentscheidung ist.
| Verfahren | Median | Abgeschlossen mit Daten |
|---|---|---|
| Verletzung | 472 Tage | 4 von 9 |
| Widerklage: Nichtigkeit | 378 Tage | 4 von 8 |
| Berufung | – | 0 von 2 |
| Nichtigkeit | 400 Tage | 1 von 2 |
| Einstweilige Maßnahmen | – | 0 von 1 |
Technik
22 von 22 Fallakten nennen ein Patent, das die Sektorklassifikation erfasst. Eine Fallakte mit Patenten in zwei Sektoren zählt in beiden. Die Balken ergeben deshalb mehr als diese Zahl.
Auftretende Kanzleien
22 von 22 Fallakten nennen einen Vertreter, der einer Kanzlei zugeordnet ist. Eine Kanzlei zählt über die aktuelle Zugehörigkeit ihrer Vertreter, wie auf den Kanzleiseiten.
Auftretende Parteigruppen
18 von 22 Fallakten nennen eine Partei, die eine Parteigruppe erfasst. Parteien, die das Register aus Datenschutzgründen nicht nennt, zählen nicht.