Christoph Norrenbrock
Instanz
Kammer
Verfahrensart
Verfahren pro Jahr
Phase
Häufige Mitrichter
Vor einer Einreichung
Die ersten drei Felder zählen ENTSCHEIDUNGEN auf den Fallakten, die das Register diesem Richter zuordnet; die Felder unter „Die Fallakten“ zählen die Fallakten selbst. Das Register veröffentlicht nicht, wer den Vorsitz führte oder berichtete. Keine Zahl hier trennt deshalb die Rollen auf der Bank.
Wie die Verfahren ausgegangen sind
17 von 26 verknüpften Entscheidungen tragen einen erfassten Ausgang (19 Einträge — eine Entscheidung über Klage und Widerklage trägt je Fall einen). 16 von 25 Fallakten dieses Richters haben eine verknüpfte Entscheidung. Die Verteilung läuft über diese Entscheidungen, nicht über die Fallakten.
Sache oder Verfahren
Über 26 verknüpfte Entscheidungen, gelesen aus dem Tenor der jeweiligen Entscheidung.
Einstweilige Maßnahmen
3 Entscheidungen haben über einen Antrag auf einstweilige Maßnahmen befunden. Gelesen aus dem Entscheidungstext, nicht aus der Verfahrensart des Registers.
- 0 ohne Anhörung des Antragsgegners (R. 212 VerfO angewandt)
- 2 behandeln die Sicherheit nach R. 211.5 VerfODie Zahl sagt, dass die Vorschrift behandelt wurde. Sie sagt nicht, ob Sicherheit angeordnet wurde — das steht in der einzelnen Entscheidung.
Die Entscheidungen
Die bedeutenden Entscheidungen
4 Leitentscheidungen und 11 beachtliche von 26 klassifizierten Entscheidungen, nach der erfassten Bedeutung.
- Leitentscheidung Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten For-schung e.V., v. HMD Global Oy
- Leitentscheidung Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., v. HMD Global Oy
- Leitentscheidung Network System Technologies LLC v. Qualcomm Incorporated, Qualcomm Technologies, Inc., Qualcomm Germany GmbH
- Leitentscheidung Yealink (Xiamen) Network Technology Co. Ltd. and Yealink (Europe) Network Technology B.V. v. Barco N.V.
- Beachtlich Network System Technologies LLC v. Qualcomm Incorporated, Qualcomm Technologies, Inc., Qualcomm Germany GmbH
- Beachtlich TELEFONAKTIEBOLAGET LM ERICSSON v. ASUSTEK COMPUTER INC.and ARVATO NETHERLANDS B.V.
- Beachtlich TELEFONAKTIEBOLAGET LM ERICSSON v. ASUSTEK COMPUTER INC.and ARVATO NETHERLANDS B.V.
- Beachtlich Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. v. HMD Global Oy
- Beachtlich Frauenhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. v. HMD Global Oy
- Beachtlich HMD Global Oy
- Beachtlich Yealink (Xiamen) Network Technology Co. Ltd., Yealink (Europe) Network Technology B.V.
- Beachtlich Barco N.V. v. Yealink
- Beachtlich ASUSTek, Digital River, Arvato v. Ericsson
- Beachtlich Motorola v. Ericsson
- Beachtlich Motorola v. Ericsson
Die Fallakten
Die Felder unten zählen die 25 Fallakten, die das Register diesem Richter zuordnet, nicht Entscheidungen. Jedes Feld nennt, wie viele davon es lesen kann.
Dauer bis zur Entscheidung
Median der Tage vom förmlichen Eingang bis zum letzten Entscheidungsdatum, das das Register nennt, über abgeschlossene Fallakten mit beiden Daten. Offene Fallakten fehlen, weil ihre letzte genannte Entscheidung eine Zwischenentscheidung ist.
| Verfahren | Median | Abgeschlossen mit Daten |
|---|---|---|
| Verletzung | 338 Tage | 4 von 10 |
| Berufung | 235 Tage | 1 von 6 |
| Widerklage: Nichtigkeit | 167 Tage | 1 von 6 |
| Einstweilige Maßnahmen | 77 Tage | 2 von 2 |
| Sonstige | – | 0 von 1 |
Technik
25 von 25 Fallakten nennen ein Patent, das die Sektorklassifikation erfasst. Eine Fallakte mit Patenten in zwei Sektoren zählt in beiden. Die Balken ergeben deshalb mehr als diese Zahl.
Auftretende Kanzleien
25 von 25 Fallakten nennen einen Vertreter, der einer Kanzlei zugeordnet ist. Eine Kanzlei zählt über die aktuelle Zugehörigkeit ihrer Vertreter, wie auf den Kanzleiseiten.
Auftretende Parteigruppen
25 von 25 Fallakten nennen eine Partei, die eine Parteigruppe erfasst. Parteien, die das Register aus Datenschutzgründen nicht nennt, zählen nicht.