Udo Matter
Instanz
Kammer
Verfahrensart
Verfahren pro Jahr
Phase
Häufige Mitrichter
Vor einer Einreichung
Die ersten drei Felder zählen ENTSCHEIDUNGEN auf den Fallakten, die das Register diesem Richter zuordnet; die Felder unter „Die Fallakten“ zählen die Fallakten selbst. Das Register veröffentlicht nicht, wer den Vorsitz führte oder berichtete. Keine Zahl hier trennt deshalb die Rollen auf der Bank.
Wie die Verfahren ausgegangen sind
21 von 30 verknüpften Entscheidungen tragen einen erfassten Ausgang (23 Einträge — eine Entscheidung über Klage und Widerklage trägt je Fall einen). 14 von 17 Fallakten dieses Richters haben eine verknüpfte Entscheidung. Die Verteilung läuft über diese Entscheidungen, nicht über die Fallakten.
Sache oder Verfahren
Über 30 verknüpfte Entscheidungen, gelesen aus dem Tenor der jeweiligen Entscheidung.
Einstweilige Maßnahmen
2 Entscheidungen haben über einen Antrag auf einstweilige Maßnahmen befunden. Gelesen aus dem Entscheidungstext, nicht aus der Verfahrensart des Registers.
- 0 ohne Anhörung des Antragsgegners (R. 212 VerfO angewandt)
- 0 behandeln die Sicherheit nach R. 211.5 VerfODie Zahl sagt, dass die Vorschrift behandelt wurde. Sie sagt nicht, ob Sicherheit angeordnet wurde — das steht in der einzelnen Entscheidung.
Die Entscheidungen
Die bedeutenden Entscheidungen
3 Leitentscheidungen und 14 beachtliche von 30 klassifizierten Entscheidungen, nach der erfassten Bedeutung.
- Leitentscheidung Beko Germany GmbH, Arçelik A.Ş, Elektronik Plant v. Dolby International AB
- Leitentscheidung Dolby International AB v. Beko Germany GmbH a.o.
- Leitentscheidung Insulet Corporation v. EOFLOW Co., Ltd.
- Beachtlich NVIDIA GmbH, NVIDIA Corporation v. BF exaQC AG, ParTec AG
- Beachtlich Lionra Technologies Ltd. v. Cisco Systems GmbH
- Beachtlich Dolby International AB v. CPYou B.V. / Acer et al.
- Beachtlich Suinno Mobile & AI Technologies Licensing Oy v. Microsoft Corporation
- Beachtlich Dolby International AB v. CPYou B.V. / Acer et al.
- Beachtlich Suinno Mobile & AI Technologies Licensing Oy v. Microsoft Corporation
- Beachtlich Suinno Mobile & AI Technologies Licensing Oy v. Microsoft Corporation
- Beachtlich EOFLOW Co., Ltd. v. Insulet Corporation
- Beachtlich EOFlow Co., Ltd. v. Insulet Corporation
- Beachtlich EOFlow v. Insulet
- Beachtlich Insulet Corporation v. A. Menarini Diagnostics s.r.l.
- Beachtlich DexCom v. Abbott
- Beachtlich Insulet v. A. Menarini Diagnostics
- Beachtlich Toyota v. Neo Wireless GmbH Co. KG
Die Fallakten
Die Felder unten zählen die 17 Fallakten, die das Register diesem Richter zuordnet, nicht Entscheidungen. Jedes Feld nennt, wie viele davon es lesen kann.
Dauer bis zur Entscheidung
Median der Tage vom förmlichen Eingang bis zum letzten Entscheidungsdatum, das das Register nennt, über abgeschlossene Fallakten mit beiden Daten. Offene Fallakten fehlen, weil ihre letzte genannte Entscheidung eine Zwischenentscheidung ist.
| Verfahren | Median | Abgeschlossen mit Daten |
|---|---|---|
| Berufung | 101 Tage | 5 von 11 |
| Verletzung | 508 Tage | 2 von 3 |
| Widerklage: Nichtigkeit | 583 Tage | 1 von 2 |
| Nichtigkeit | 278 Tage | 1 von 1 |
Technik
16 von 17 Fallakten nennen ein Patent, das die Sektorklassifikation erfasst. Eine Fallakte mit Patenten in zwei Sektoren zählt in beiden. Die Balken ergeben deshalb mehr als diese Zahl.
Auftretende Kanzleien
17 von 17 Fallakten nennen einen Vertreter, der einer Kanzlei zugeordnet ist. Eine Kanzlei zählt über die aktuelle Zugehörigkeit ihrer Vertreter, wie auf den Kanzleiseiten.
Auftretende Parteigruppen
16 von 17 Fallakten nennen eine Partei, die eine Parteigruppe erfasst. Parteien, die das Register aus Datenschutzgründen nicht nennt, zählen nicht.