2024-03-11 - CoA - NanoString v. 10x Genomics - UPC_CoA_335/2023
- Aktenzeichen:
- UPC_CoA_335/2023
- Datum:
- Spruchkörper:
- Court of Appeal - Luxembourg (LU)
- Art:
- Order
- Parteien:
- NanoString Technologies Germany GmbH, NanoString Technologies Netherlands B.V., NanoString Technologies Inc. v. 10x Genomics, Inc., President and Fellows of Harvard College
Kernaussage: Der Patentanspruch ist nicht nur der Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereichs eines europäischen Patents nach Art.
2024-03-11 - CoA - NanoString
v.
10x Genomics - UPC_CoA_335/2023
Der Patentanspruch ist nicht nur der Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereichs eines europäischen Patents nach Art. 69 EPÜ in Verbindung mit dem Protokoll über die Auslegung von Art. 69 EPÜ.
Für die Auslegung eines Patentanspruchs kommt es nicht allein auf seinen genauen Wortlaut im sprachlichen Sinne an. Vielmehr sind die Beschreibung und die Zeichnungen als Erläute-rungshilfen für die Auslegung des Patentanspruchs stets mit heranzuziehen und nicht nur zur Behebung etwaiger Unklarheiten im Patentanspruch anzuwenden.
Das bedeutet aber nicht, dass der Patentanspruch lediglich als Richtlinie dient und sich sein Gegenstand auch auf das erstreckt, was sich nach Prüfung der Beschreibung und der Zeichnungen als Schutzbegehren des Patentinhabers darstellt.
Der Patentanspruch ist aus Sicht der Fachperson auszulegen.
Bei der Anwendung dieser Grundsätze soll ein angemessener Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte verbunden werden.
Diese Grundsätze für die Auslegung eines Patentanspruchs gelten gleichermaßen für die Beurteilung der Verletzung und des Rechtsbestands eines europäischen Patents.
notable
Brief rectification order correcting an obvious slip in Headnote 2, paragraph 3 of the Court of Appeal's landmark PI order of 26 February 2024 (UPC_CoA_335/2023, NanoString v 10x Genomics). The original headnote read as if the claim's subject-matter extends to the proprietor's protection intent gleaned from description and drawings — the opposite of the reasoning in paragraph 4(d)(aa) of the decision. The corrected headnote now reads: 'However, this does not mean that the patent claim merely serves as a guideline and that its subject-matter also extends to what, after examination of the description and drawings, appears to be the subject-matter for which the patent proprietor seeks protection.' The parties were heard before the rectification was issued.
Stichwörter
Auslegung des Patentanspruchs, Schutzbereich.
Inoffiziell
Inoffizielle KI-Übersetzung
Dies ist eine automatische, von KI erstellte Übersetzung, die Fehler enthalten kann. Rechtsverbindlich ist allein das Originaldokument in der Verfahrenssprache (German).