2024-08-06 - CoA - NanoString v. 10x Genomics - UPC_CoA_335/2023

Aktenzeichen:
UPC_CoA_335/2023
Datum:
Spruchkörper:
Court of Appeal - Luxembourg (LU)
Art:
Application Order
Parteien:
10x Genomics, Inc., President and Fellows of Harvard College

Kernaussage: - Mit der Wortwahl ”Nach Beurteilung des technisch fachkundig besetzten Gerichts” in den Entscheidungsgründen bringt das Gericht zum Ausdruck, dass es besonders ausgestattet und qualifiziert ist, die vorgebrachten Argumente und Beweise in einer technisch komplexen Angelegen…

2024-08-06 - CoA - NanoString v. 10x Genomics - UPC_CoA_335/2023
🏛️Court of Appeal - Luxembourg (LU)• Application Order
📅2024-08-06
🔢UPC_CoA_335/2023
Parteien & Vertreter
Kläger / Berufungsführer
NanoString Technologies Inc.
NanoString Technologies Germany GmbH
NanoString Technologies Netherlands B.V.
Oliver Jan JÜNGST
Beklagter / Berufungsbeklagter
10x Genomics, Inc.
Tilman MUELLER-STOY
📋ORD_27444/2024
⚖️Generic application
🌐German
🤖🇬🇧

- Mit der Wortwahl ”Nach Beurteilung des technisch fachkundig besetzten Gerichts” in den Entscheidungsgründen bringt das Gericht zum Ausdruck, dass es besonders ausgestattet und qualifiziert ist, die vorgebrachten Argumente und Beweise in einer technisch komplexen Angelegenheit zu würdigen. Dies kann nicht dahingehend verstanden werden, dass das Gericht die persönliche Meinung eines oder mehrerer seiner Richter als Beweismittel verwendet hat. - Die Würdigung der von den Parteien vorgebrachten Argumente und Beweise erfolgt durch das Gericht, das den Fall behandelt, und unterliegt keiner Überprüfung im Rahmen eines Wiederaufnahmeantrags. - R.118.5 VerfO (im Teil 1 der Verfahrensordnung über Verfahren vor dem Gericht erster Instanz), der vorsieht, dass das Gericht grundsätzlich über die Verpflichtung zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits entscheidet, schließt nicht aus, dass das Berufungsgericht in einem summarischen Verfahren über die Kostenverteilung entscheidet. Wie sich aus Art. 32(1)(c) EPGÜ ergibt, sind Klagen auf Erlass einstweiliger Maßnahmen und Sicherungsmaßnahmen gemäß Art. 62 EPGÜ eigenständige Klagen, und mit der Entscheidung im Berufungsverfahren sind diese Verfahren abgeschlossen. Es gibt somit eine Rechtsgrundlage für die Kostengrundentscheidung in R.242.1 VerfO.

Application for Rehearing Rejected (Related Case not yet available)
Stichwörter
Wiederaufnahme des Verfahrens (R.245 VerfO), Kostengrundentscheidung (R.242.1 VerfO)

Inoffiziell

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