2024-06-27 - LD Düsseldorf - Dolby v. HP - UPC_CFI_457/2023
- Aktenzeichen:
- UPC_CFI_457/2023
- Datum:
- Spruchkörper:
- Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division
- Art:
- Application Order
- Parteien:
- Dolby International AB vs Hewlett Packard
Kernaussage: 1.
2024-06-27 - LD Düsseldorf - Dolby
v.
HP - UPC_CFI_457/2023
1. Befasst sich der Beklagte im Rahmen der Begründung des durch ihn erhobenen FRAND-Einwandes umfassend mit Lizenzverhandlungen zwischen ihm und einem Patentpool, kann der Kläger auf dieses Vorbringen nur dann umfassend erwidern, wenn er mit Mitarbeitern des Patentpools Rücksprache halten kann. Wird der Kläger an einer solchen Rücksprache zunächst durch einen auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen gerichteten Antrag (R. 262A VerfO) gehindert, kann seinem Anspruch auf rechtliches Gehör dadurch Rechnung getragen werden, dass seine Frist zur Erwiderung auf dieses Vorbringen auf Antrag entsprechend verlängert wird.
2. Auch wenn sich ein Geheimnisschutzantrag nur auf einen abgrenzbaren Teil eines Schriftsatzes, wie etwa die Ausführungen zum FRAND-Einwand, bezieht, kann von einer lediglich teilweisen, auf den betroffenen Teil beschränkten Fristverlängerung im Interesse einer effektiven Verfahrensführung und zur Verhinderung eines dauerhaften Auseinanderlaufens der Fristen abgesehen werden, wenn die Durchführung der mündlichen Verhandlung durch eine sich auf den gesamten Schriftsatz beziehende Fristverlängerung nicht gefährdet wird.
Court extended deadline also with regard to non-confidential parts of the reply - in contrast to Mannheim decision 2024-06-13, UPC_CFI_219, because course of proceedings was not jeopardized
Stichwörter
teilweise Fristverlängerung, einheitliche Fristverlängerung, FRAND-Einwand, Fristverlängerung, Schutz von Geschäftsgeheimnissen, R. 262A-Antrag
Inoffiziell
Inoffizielle KI-Übersetzung
Dies ist eine automatische, von KI erstellte Übersetzung, die Fehler enthalten kann. Rechtsverbindlich ist allein das Originaldokument in der Verfahrenssprache (German).