2025-10-06 - CoA - Roku v. Sun Patent Trust et al. - UPC_CoA_288/2025, UPC_CoA_290/2025, UPC_CoA_291/2025
- Aktenzeichen:
- UPC_CoA_288/2025, UPC_CoA_290/2025, UPC_CoA_291/2025
- Datum:
- Spruchkörper:
- Court of Appeal - Luxembourg (LU)
- Art:
- Order
- Parteien:
- Roku v. Dolby International AB
Kernaussage: 1.
2025-10-06 - CoA - Roku
v.
Sun Patent Trust et al. - UPC_CoA_288/2025, UPC_CoA_290/2025, UPC_CoA_291/2025
1. R. 19.1 VerfO enthält einen abschließenden Katalog der zulässigen Einspruchsgründe (vgl. Anordnung vom 3. September 2024, UPC_CoA_188/2024, APL_21943/2024, Aylo gegen Dish, Rn. 32). Dazu gehört die Zuständigkeit des Gerichts (R. 19.1 (a) VerfO), und damit auch die Frage der Gültigkeit der maßgeblichen Zuständigkeitsvorschriften.
2. Soweit ein angeblicher Verstoß gegen Art. 47 Abs. 2 EU-GRCh und Art. 6 EMRK keinen der in R. 19.1 VerfO genannten Einspruchsgründe betrifft, ist ein darauf gestützter Einspruch nicht statthaft.
3. Die Kompetenzzuweisung an das Einheitliche Patentgericht gemäß Art. 31 EPGÜ i.V. mit Art. 71a f. Brüssel-Ia-VO und Art. 32 EPGÜ stellt keinen Eingriff in die von Art. 19 EUV und Art. 267 AEUV geregelte Aufgabenverteilung zwischen dem Gerichtshof der Europäischen Union und den nationalen Gerichten dar.
4. Der Verwaltungsausschuss war nach Art. 87 Abs. 2 EPGÜ analog befugt, zu bestimmen, dass Mailand an die Stelle Londons als Abteilung der Zentralkammer mit den in Anhang II EPGÜ festgelegten Zuständigkeiten tritt.
5. Die gemäß R. 228 VerfO für das Berufungsverfahren zu entrichtende Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungsklage ist für jedes Berufungsverfahren zu entrichten. Dies gilt auch in dem Fall, in dem die dieselben Parteien betreffenden Berufungen dieselben Fragen aufwerfen.
The Court dismissed an appeal against an order rejecting the preliminary objection based on an alleged lack of jurisdiction.
Stichwörter
a) Einspruchsgründe (R. 19.1 VerfO)
b) Gültigkeit von Zuständigkeitsvorschriften
c) Vereinbarkeit von Art. 31 EPGÜ i.V. mit Art. 71a f. Brüssel-Ia-VO und Art. 32 EPGÜ mit Art. 19 EUV und Art. 267 AEUV
d) Änderungsbefugnis des Verwaltungsausschusses nach Art. 87 Abs. 2 EPGÜ
e) Reduzierung der Gerichtsgebühren gemäß R. 228 VerfO
Inoffiziell
Inoffizielle KI-Übersetzung
Dies ist eine automatische, von KI erstellte Übersetzung, die Fehler enthalten kann. Rechtsverbindlich ist allein das Originaldokument in der Verfahrenssprache (German).