2024-04-30 - LD Düsseldorf - 10x Genomics v. Curio Bioscience - UPC_CFI_463/2023

Aktenzeichen:
UPC_CFI_463/2023
Datum:
Spruchkörper:
Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division
Art:
Proceeding Decision
Parteien:
10x Genomics, Inc. v. Curio Bioscience Inc.

Kernaussage: 1.

2024-04-30 - LD Düsseldorf - 10x Genomics v. Curio Bioscience - UPC_CFI_463/2023
Eine Entscheidung, mehrere Registereinträge

Das Gericht hat diese Verfahren zusammen entschieden und dasselbe Dokument in jedem davon eingestellt. Jeder Eintrag unten ist ein eigener vollwertiger Registereintrag.

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  • UPC_CFI_463/2023
🏛️Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division• Proceeding Decision
📅2024-04-30
🔢UPC_CFI_463/2023
Parteien & Vertreter
Kläger / Berufungsführer
10x Genomics, Inc.
Tilman MUELLER-STOY
Beklagter / Berufungsbeklagter
Curio Bioscience Inc.
Cameron MARSHALL
📋ORD_598272/2023
⚖️Application for provisional measures
🌐English
🤖🇬🇧

1. Ist eine Person bei einem Europäischen Patent im jeweiligen nationalen Register als Patentinhaber eingetragen, besteht eine widerlegbare Vermutung dafür, dass die im jeweiligen nationalen Register eingetragene Person zur Eintragung berechtigt ist (R. 8.5 (c) VerfO). Eine solche gesetzliche Vermutung hat hinsichtlich der vermuteten Tatsache eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zur Folge. Kann der Antragsteller auf seine Eintragung in den für den jeweiligen Rechtsstreit maßgeblichen Registern verweisen, ist es an der Antragsgegnerseite, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass dem Antragsteller die Berechtigung für eine solche Eintragung fehlt. 2. Enthält ein Patentanspruch Zweckangaben, dienen diese üblicherweise dem besseren Verständnis der Erfindung. Sie haben im Regelfall mittelbar die Wirkung, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahingehend zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch ausgebildet sein muss, um für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar zu sein. 3. Fehlt es an einer positiven Kenntnis des Antragstellers von einer Schutzrechtsverletzung, steht einer solchen Kenntnis eine grob fahrlässige Unkenntnis oder das bewusste Verschließen der Augen vor einer Schutzrechtsverletzung gleich. Eine allgemeine Marktbeobachtungspflicht des Patentinhabers besteht nicht. Sobald der Schutzrechtsinhaber jedoch konkrete Umstände kennt, die eine Verletzung seines Schutzrechts naheliegend erscheinen lassen, ist von ihm zu erwarten, dass er alle ihm ohne Weiteres zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreift und die Sachlage weiter aufklärt. Die Darlegung derartiger, eine Aufklärungspflicht auslösender Umstände obliegt der Antragsgegnerseite. 4. Während Art. 69 Abs. 4 EPÜ lediglich die Leistung einer Prozesskostensicherheit des Klägers vorsieht, erweitert R. 158 VerfO den Kreis der Adressaten einer solchen Anordnung auf „die Parteien“ und damit auch den Beklagten. In Eilverfahren besteht für eine (analoge) Anwendung der Norm vor dem Hintergrund des Eilcharakters derartiger Verfahren weder Raum noch im Hinblick auf R. 211.1 (d) VerfO ein Bedürfnis.

The Düsseldorf Local Division issued this preliminary injunction (enforcement subject to a security), assessing standing to sue, urgency and other issues.
Stichwörter
Eilbedürftigkeit, Zweckangaben, Aktivlegitimation, fahrlässige Unkenntnis, Vermutung, Register, Prozesskostensicherheit, Kenntnis der Verletzung, Interessenabwägung

Nichtigkeitsgründe

vorläufig ·Art. 138 EPC
2 Gründe
Novelty
Art. 54 EPC · Art. 138(1)(a) EPC
Preliminarily found invalid
“Summary-examination novelty analysis of claim 14 over four cited prior-art references; none directly and unambiguously disclosed all features (especially positional domain corresponding to a distinct position on the array with poly-T capture domain ≥10 T) [III.3.b].”
Inventive Step
Art. 56 EPC · Art. 138(1)(a) EPC
Preliminarily found invalid
“Inventive step of claim 14 sufficiently certain: starting points (Chen, Chetverin) lack localised-detection suitability; no motivation to adapt them [III.3.c].”
Vorläufige Feststellungen (einstweilige Maßnahmen / R.197 / R.212). Eine endgültige Nichtigerklärung erfordert ein Hauptsacheverfahren. Quelle: KI-Klassifikation (AI)

Inoffiziell

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