2025-12-19 - CoA - Hefei Xinhu Canned Motor Pump v. Grundfos Holding - UPC_CoA_622/2025; UPC_CoA_623/2025
- Aktenzeichen:
- UPC_CoA_622/2025; UPC_CoA_623/2025
- Datum:
- Spruchkörper:
- Court of Appeal - Luxembourg (LU)
- Art:
- Order
- Parteien:
- Hefei Xinhu Canned Motor Pump Co., Ltd v. Grundfos Holding A/S
Kernaussage: GERMAN:
2025-12-19 - CoA - Hefei Xinhu Canned Motor Pump
v.
Grundfos Holding - UPC_CoA_622/2025; UPC_CoA_623/2025
GERMAN:
1. Art. 69 Abs. 4 EPGÜ erlaubt eine Anordnung der Prozesskostensicherheit nur zu Lasten des Antragstellers, nicht zu seinen Gunsten. Antragsteller im Sinne des Art. 69 Abs. 4 EPGÜ ist derjenige, der durch seinen Antrag einen Rechtszug in Gang bringt.
2. Das bedeutet, dass in erster Instanz ein Antrag auf Anordnung der Prozesskostensicherheit des Klägers nicht statthaft ist (EPG-Berufungsgericht, Anordnung vom 20. Juni 2025, UPC_CoA_393/2025, APL_20694/2025, AorticLab/Emboline). Eine Antragsberechtigung des Verletzungsklägers folgt auch nicht daraus, dass der Beklagte Widerklage auf Nichtigerklärung erhebt. Eine solche Widerklage auf Nichtigerklärung ist unmittelbare Folge der von dem Kläger erhobenen Verletzungsklage. Eine Anordnung einer Prozesskostensicherheit gegen den Beklagten und Widerkläger würde diesen in unangemessener Weise in seiner Verteidigung beeinträchtigen (vgl. AorticLab/Emboline, Rn. 30).
3. Da der Berufungskläger das Berufungsverfahren durch seine Berufung in Gang bringt, ist der Berufungskläger Antragsteller. Antragsbefugt nach Art. 69 Abs. 4 EPGÜ im Berufungsverfahren ist damit allein der Berufungsbeklagte. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn es sich bei dem Berufungsbeklagten um den Kläger handelt (vgl. EPG-Berufungsgericht, Anordnung vom 30. Oktober 2025, UPC_CoA_8/2025, Oerlikon/Bhagat, Rn. 17). Legen beide Parteien Berufung ein, kann die jeweilige Partei Prozesskostensicherheit nur hinsichtlich der Kosten der Berufung der anderen Partei verlangen. Dies gilt auch im Fall der Anschlussberufung.
4. Eine Ausnahme gilt, wenn der Beklagte im Berufungsverfahren zu Recht einen evidenten Fehler der erstinstanzlichen Entscheidung geltend macht. Insoweit kann nur der Beklagte Prozesskostensicherheit für die Berufungsinstanz verlangen.
notable
The CoA established a comprehensive framework for security for costs under Art. 69(4) UPCA. Only the respondent can request security — 'applicant' means the party who initiates proceedings at each instance level. At first instance, only the defendant against the claimant; on appeal, only the appellee against the appellant. A revocation counterclaim does not make the defendant an 'applicant' — it would disproportionately impair the defense. A Chinese domicile justifies the assumption of enforcement difficulties, even absent prior experience. The opposing party's financial ability and willingness to pay are irrelevant. Security of 75K EUR per appeal ordered.
Stichwörter
GERMAN:
- Antragsbefugnis Prozesskostensicherheit
- Prozesskostensicherheit/Vollstreckung in China
Inoffiziell
Inoffizielle KI-Übersetzung
Dies ist eine automatische, von KI erstellte Übersetzung, die Fehler enthalten kann. Rechtsverbindlich ist allein das Originaldokument in der Verfahrenssprache (German).