2025-08-21 - CoA - expert v. Seoul Viosys

Datum:
Spruchkörper:
Court of Appeal - Luxembourg (LU)
Art:
Application Order
Parteien:
Seoul Viosys Co., Ltd.

Kernaussage: - Gemäß R.

2025-08-21 - CoA - expert v. Seoul Viosys
🏛️Court of Appeal - Luxembourg (LU)• Application Order
📅2025-08-21
Parteien & Vertreter
UPC_CoA_764/2024
Kläger / Berufungsführer
expert klein GmbH
expert e-Commerce GmbH
Dirk JESTAEDT
Beklagter / Berufungsbeklagter
Seoul Viosys Co., Ltd.
Bolko EHLGEN
UPC_CoA_774/2024
Kläger / Berufungsführer
expert e-Commerce GmbH
expert klein GmbH
Dirk JESTAEDT
Beklagter / Berufungsbeklagter
Seoul Viosys Co., Ltd.
Bolko EHLGEN
📋ORD_35350/2025
⚖️Generic application
🌐German
🤖🇬🇧

- Gemäß R. 36 VerfO kann der Berichterstatter auf einen mit einer Begründung versehenen Antrag einer Partei, eingereicht vor Abschluss des schriftlichen Verfahrens, den Austausch weiterer Schriftsätze zulassen. Danach besteht keine Grundlage für die Einreichung weiterer Schriftsätze, insbesondere nicht ohne vorherige Zustimmung des Gerichts. Dies gilt umso mehr nach der mündlichen Verhandlung. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung ist der Rechtsstreit entscheidungsreif, und die Parteien sollten von jeglichem weiteren Austausch mit dem Gericht absehen. Es besteht zu keinem Zeitpunkt danach die Notwendigkeit, das in der mündlichen Verhandlung Gesagte zusammenzufassen. - Es besteht insbesondere keine Notwendigkeit und kein Grund, auf eine Einführung durch das Gericht nach der mündlichen Verhandlung schriftlich zu antworten. Eine solche Einführung, an die das Gericht in keiner Weise gebunden ist, dient dazu, den Fokus auf die Fragen zu lenken, die das Gericht für besonders relevant hält, und ermöglicht es den Parteien, sich auf die Argumente zu konzentrieren, die sie für relevant erachten, um entweder die vorläufige Auffassung zu bestätigen oder das Gericht von einer abweichenden Auffassung zu überzeugen. Dies hat im Rahmen der mündlichen Verhandlung zu erfolgen, damit die andere Partei darauf reagieren kann.

notable
The CoA rejected Seoul Viosys's post-hearing submission that attempted to summarize its key oral arguments in response to the court's introductory remarks. The CoA held that under Rule 36 RoP, additional pleadings may only be permitted before the written procedure closes. After oral hearing, the case is ready for decision and parties must refrain from further written submissions. The court's oral introduction is non-binding and serves to focus parties' arguments during the hearing, not to invite post-hearing written responses.
Stichwörter
Regel 9 Antrag nach Schluss der mündlichen Verhandlung

Inoffiziell

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