2024-09-17 - LD Mannheim - Panasonic v. OPPO et al. - UPC_CFI_210/2023
- Aktenzeichen:
- UPC_CFI_210/2023
- Datum:
- Spruchkörper:
- Court of First Instance - Mannheim (DE) Local Division
- Art:
- Application Order
- Parteien:
- Panasonic v. Oppo
Kernaussage: 1.
2024-09-17 - LD Mannheim - Panasonic
v.
OPPO et al. - UPC_CFI_210/2023
1.Beweisanträge, die nach Abschluss des Zwischenverfahrens gestellt sind, sind regelmäßig zurückzuweisen.
2. Ein Parteigutachter, der zu methodischen Fragen eines ökonomischen Gutachtens befragt werden soll, ist kein Zeuge. Es kommt allenfalls eine Anhörung nach Regel 181 VerfO in Betracht.
3. Ob unter Umständen weitere Beweise erforderlich sind, kann der Spruchkörper gemäß Regel 114 VerfO entscheiden.
In this order the Local Division Mannheim rejected the application to take additional evidence (expert witness) as being filed too late, namely after the interim procedure.
Stichwörter
Parteisachverständiger, Zeuge, Antrag nach Abschluss des Zwischenverfahrens
Inoffiziell
Inoffizielle KI-Übersetzung
Dies ist eine automatische, von KI erstellte Übersetzung, die Fehler enthalten kann. Rechtsverbindlich ist allein das Originaldokument in der Verfahrenssprache (German).