2024-08-12 - LD Vienna - Swarco Futurit Verkehrssignalsysteme v. STRABAG Infrastructure & Safety Solutions - UPC_CFI_33/2024
- Aktenzeichen:
- UPC_CFI_33/2024
- Datum:
- Spruchkörper:
- Court of First Instance - Vienna (AT) Local Division
- Art:
- Application Order
- Parteien:
- DMV industrijski kontrolni sistemi d.o.o. v. SWARCO, STRABAG
Kernaussage: 1.
2024-08-12 - LD Vienna - Swarco Futurit Verkehrssignalsysteme
v.
STRABAG Infrastructure & Safety Solutions - UPC_CFI_33/2024
1. Wird ein Antrag auf Bereitstellung von Schriftsätzen und Beweismitteln von einem Mitglied der Öffentlichkeit gemäß R 262.1 (b) VerfO gestellt, müssen die Interessen dieses Mitglieds der Öffentlichkeit, einen Zugang zu den Schriftsätzen und Beweismitteln zu erhalten, gegen die in Art 45 EPGÜ genannten Interessen abgewogen werden. Zu diesen Interessen gehört der Schutz von vertraulichen Informationen und von personenbezogenen Daten ("das Interesse einer der Parteien oder anderer betroffener Personen"), sind aber nicht darauf beschränkt. Auch das allgemeine Interesse der Justiz und das der öffentlichen Ordnung müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Zum allgemeinen Interesse der Justiz gehört der Schutz der Integrität des Verfahrens.
2. Dem Schutz der Integrität des Verfahrens kommt vor allem während dem anhängigen (=laufenden) Verfahren die größte Bedeutung zu, damit die Parteien ihre Argumente und Beweise vorbringen können, und das Gericht unparteiisch und unabhängig, ohne Einflussnahme und Einmischung von externen Parteien des öffentlichen Bereichs das Verfahren führen kann.
The UPC denied the application for file access to protect the integrity of proceedings, referring to UPC_CoA_404/2023
Stichwörter
Öffentlicher Zugang zu Schriftsätzen und Beweismittel; Schutz der Integrität des Verfahrens
Inoffiziell
Inoffizielle KI-Übersetzung
Dies ist eine automatische, von KI erstellte Übersetzung, die Fehler enthalten kann. Rechtsverbindlich ist allein das Originaldokument in der Verfahrenssprache (German).