2024-07-30 - CD Paris - CEAD v. BEGO Medical - UPC_CFI_367/2023
- Aktenzeichen:
- UPC_CFI_367/2023
- Datum:
- Spruchkörper:
- Court of First Instance - Paris (FR) Central Division - Seat
- Art:
- Application Order
- Parteien:
- BEGO Medical vs CEAD
Kernaussage: 1.
2024-07-30 - CD Paris - CEAD
v.
BEGO Medical - UPC_CFI_367/2023
1. Ob es sich bei der im Anschluss an die Zwischenanhörung nach R. 104 (k) VerfO einzureichenden vorläufigen Schätzung der Kosten des Rechtsstreits um vertrauliche Informationen im Sinne von Regel 262A VerfO handelt, deren Zugang für andere Verfahrensbeteiligte zu beschränken ist, ist durch Abwägung der gegenseitigen Interessen zu ermitteln. Dabei ist dem Recht auf Zugang zu den prozessgegenständlichen Informationen und dem damit verbundenen Recht auf rechtliches Gehör in besonderem Maße Rechnung zu tragen.
2. Im Antrag nach R. 262A VerfO kann ein Antrag auf Beschränkung des Zugangs der Öffentlichkeit zu für den Prozess relevante Informationen nach R. 262.2 VerfO implizit enthalten sein.
3. Im Rahmen der Entscheidung über den Antrag nach R. 262.2 VerfO ist zugunsten der Öffentlichkeit in erster Linie deren allgemeines Informationsinteresse zu berücksichtigen. Die Anforderungen an eine Gewährung von Vertraulichkeit sind demgemäß gegenüber R. 262A VerfO herabgesetzt.
4. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnisnahme von durch Honorarvereinbarungen individuell festgelegten anwaltlichen Vergütungen in Patentstreitigkeiten tritt regelmäßig gegenüber dem Interesse der Prozesspartei an der Geheimhaltung der ausgehandelten Honorare zurück.
Court rejected 262A application but granted 262.2, distinguishing between public interest and the opposing party's interest. Information concerning costs & lawyer's fees
Stichwörter
R 262A, R 262 (2)
Inoffiziell
Inoffizielle KI-Übersetzung
Dies ist eine automatische, von KI erstellte Übersetzung, die Fehler enthalten kann. Rechtsverbindlich ist allein das Originaldokument in der Verfahrenssprache (German).