2024-05-16 - CD Paris - Stäubli v. Anonymisiert (vertr. Thomas SCHART) - UPC_CFI_372/2023
- Aktenzeichen:
- UPC_CFI_372/2023
- Datum:
- Spruchkörper:
- Court of First Instance - Paris (FR) Central Division - Seat
- Art:
- Order
- Parteien:
- STAÛBLI TEC-SYSTEMS GMBH vs. Ralf Konrad, Hellmuth Konrad
Kernaussage: Die Pariser Zentralkammer stellte die Erledigung der Nichtigkeitsklage Stäubli .
2024-05-16 - CD Paris - Stäubli
v.
Anonymisiert (vertr. Thomas SCHART) - UPC_CFI_372/2023
notable
Die Pariser Zentralkammer stellte die Erledigung der Nichtigkeitsklage Stäubli ./. Konrad gegen EP 3 170 639 B1 nach Regel 360 VerfO fest, nachdem die beklagten Patentinhaber mit der Klageerwiderung auf das Patent ex tunc verzichtet hatten. Die Kammer entwickelt dabei vier bedeutsame Grundsätze: (i) bei Erledigung der Hauptsache nach Regel 360 ist die Kostengrundentscheidung nach Regel 118.5 VerfO vom vollständig besetzten Spruchkörper zu treffen; (ii) Regeln 370.9(b)(i) und 370.9(c)(i) VerfO sind im Falle des Patentverzichts analog anwendbar (60 % Gerichtsgebührenerstattung); (iii) für die Erhebung einer Nichtigkeitsklage ist eine vorherige Abmahnung grundsätzlich nicht erforderlich — eine analoge Anwendung von Regel 61.1 VerfO kommt nicht in Betracht; (iv) gleichwohl ist es unbillig im Sinne von Art. 69(2)(3) EPGÜ, dem Patentinhaber die Kosten aufzuerlegen, der in Reaktion auf erstmals mit der Klage vorgelegten relevanten Stand der Technik sofort auf das Patent verzichtet. Im Ergebnis trägt die Klägerin die Verfahrenskosten (Obergrenze 56.000 EUR bei Streitwert 500.000 EUR). Die Kammer führt zudem ein: das in Regel 360 VerfO deutsche Verb "abweisen" sei missverständlich und werde durch "abtragen" ersetzt (wie bereits Lokalkammer München UPC_CFI_249/2023).
Stichwörter
Erledigung; Verzicht auf das Patent; vorherige Verzichtsaufforderung; Kostengrundentscheidung
Inoffiziell
Inoffizielle KI-Übersetzung
Dies ist eine automatische, von KI erstellte Übersetzung, die Fehler enthalten kann. Rechtsverbindlich ist allein das Originaldokument in der Verfahrenssprache (German).