2024-09-05 - LD Düsseldorf - Biolitec v. Light Guide Optics et al. - UPC_CFI_486/2024
- Aktenzeichen:
- UPC_CFI_486/2024
- Datum:
- Spruchkörper:
- Court of First Instance - Düsseldorf (DE) Local Division
- Art:
- Proceeding Decision
- Parteien:
- Bioletic v. 1. Light Guide Optics Germany, 2. S.I.A. LIGHTGUIDE International
Kernaussage: 1.
2024-09-05 - LD Düsseldorf - Biolitec
v.
Light Guide Optics et al. - UPC_CFI_486/2024
1. Weist das Gericht den Antragsteller auf die fehlenden Erfolgsaussichten seines Antrages auf Anordnung einstweiliger Maßnahmen hin und teilt der Antragsteller daraufhin in seiner anschließenden Stellungnahme mit, für den Fall, dass das Gericht an seiner bisherigen Auffassung festhalte, bestehe aus seiner Sicht kein weiterer Erörterungsbedarf in einer mündlichen Verhandlung, kann das Gericht den Antrag auf Anordnung einstweiliger Maßnahmen im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens ohne mündliche Verhandlung zurückweisen.
2. Für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen sind neben zeitlichen auch sachliche Umstände von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat der Antragsteller konkret darzulegen, weshalb seinem Rechtsschutzbegehren nicht bereits mit einer Hauptsacheklage hinreichend Rechnung getragen werden kann und es deshalb der Anordnung einstweiliger Maßnahmen bedarf
The Düsseldorf Local Division rejected an application for provisional measures since the applicant had not sufficiently shown that provisional measures were necessary and that an action on the merits would not sufficiently protect its interests. The Court went into detail regarding the requirements under Rule 209 which includes an "objective necessity".
Stichwörter
Antrag auf Anordnung einstweiliger Maßnahmen; Zurückweisung ohne mündliche Verhandlung;
sachliche Notwendigkeit einer einstweiligen Anordnun
Inoffiziell
Inoffizielle KI-Übersetzung
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