2024-12-18 - LD Munich - Philips v. Belkin et al. - UPC_CFI_390/2023
- Aktenzeichen:
- UPC_CFI_390/2023
- Datum:
- Spruchkörper:
- Court of First Instance - Munich (DE) Local Division
- Art:
- Application Order
- Parteien:
- Koninklijke Philips N.V. v. Belkin
Kernaussage: 1.
2024-12-18 - LD Munich - Philips
v.
Belkin et al. - UPC_CFI_390/2023
1. Möchte der Kläger die nach Art. 67 EPGÜ zu erteilende Auskunft in elektronischer Form erhalten, muss dies konkret beantragt werden. Lässt der Urteilsausspruch offen, ob eine Auskunft in Papierform oder elektronisch erteilt werden soll, kann die Auskunft grundsätzlich wahlweise in einer der beiden Formen erteilt werden.
2. Das nach Art. 82 EPGÜ festzusetzende Zwangsgeld hat sowohl Beuge- als auch Straffunktion. Ein Zwangsgeld kann daher nicht nur verhängt werden, um die Befolgung einer Anordnung zu erzwingen, sondern auch, um die Nichtbefolgung einer gerichtlichen Anordnung in der Vergangenheit zu bestrafen.
The Munich Local Division ordered that the defendant had to pay a fine following the (partial) non-compliance regarding the provision of information on infringing acts. The Court rejected ordering a fine due to the non-electronic accounting, stating that this had to be explicitly requested by the patentee.
Inoffiziell
Inoffizielle KI-Übersetzung
Dies ist eine automatische, von KI erstellte Übersetzung, die Fehler enthalten kann. Rechtsverbindlich ist allein das Originaldokument in der Verfahrenssprache (German).