2024-11-21 - LD Munich - Collomix v. Lidl et al. - UPC_CFI_550/2024
- Aktenzeichen:
- UPC_CFI_550/2024
- Datum:
- Spruchkörper:
- Court of First Instance - Munich (DE) Local Division
- Art:
- Application Order
- Parteien:
- Collomix GmbH v. Lidl
Kernaussage: Die Verfahrensordnung des EPG enthält keinen Grundsatz, nach dem Beweismittel für sich aus der Klage ergebende Tatsachenbehauptungen der Klagepartei nach Einreichung der Klage nicht mehr vorgelegt werden dürfen.
2024-11-21 - LD Munich - Collomix
v.
Lidl et al. - UPC_CFI_550/2024
Die Verfahrensordnung des EPG enthält keinen Grundsatz, nach dem Beweismittel für sich aus der Klage ergebende Tatsachenbehauptungen der Klagepartei nach Einreichung der Klage nicht mehr vorgelegt werden dürfen.
The Munich Local Division ordered the defendant to provide the Court with a physical example of the allegedly infringing product. The defendants had argued that this should have been brought forward with the SoC.
Inoffiziell
Inoffizielle KI-Übersetzung
Dies ist eine automatische, von KI erstellte Übersetzung, die Fehler enthalten kann. Rechtsverbindlich ist allein das Originaldokument in der Verfahrenssprache (German).