Die Finanzordnung wird vom Verwaltungsausschuss erlassen. Sie wird vom Verwaltungsausschuss auf Vorschlag des Gerichts geändert.
What is UPCS 033?
This is Artikel 033 from the UPCS (Satzung des Gerichts — Anhang I zum Übereinkommen), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Die Finanzordnung regelt insbesondere
die Art und Weise der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie der Rechnungslegung und Rechnungsprüfung;
die Art und Weise sowie das Verfahren, wie die Zahlungen und Beiträge, einschließlich der in Artikel 37 des Übereinkommens vorgesehenen anfänglichen Finanzbeiträge, dem Gericht zur Verfügung gestellt werden;
die Regeln über die Verantwortlichkeit der Anweisungsbefugten und der Rechnungsführer und die entsprechenden Überwachungsmaßnahmen;
die allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze, auf denen der Haushaltsplan und der Jahresabschluss aufzustellen sind.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCS framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCS 033 (Artikel 033)