Die Regeln 355 und 356 gelten entsprechend, insbesondere wenn ein Berufungsbeklagter, dem eine Berufungsschrift und eine Berufungsbegründung ordnungsgemäß zugestellt worden sind, keine Berufungserwiderung einreicht, oder wenn eine Partei eine Erwiderung auf eine Anschlussberufung oder vom Berichterstatter angeordnete Übersetzungen nicht einreicht.
What is UPCRoP 357?
This is Regel 357 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Im Rahmen der Entscheidung über den Erlass einer Versäumnisentscheidung kann das Berufungsgericht die Begründetheit der Berufung berücksichtigen.
Die Regeln 355 und 356 finden entsprechende Anwendung, wenn der Berufungskläger innerhalb der festgesetzten Frist die Mängel nicht beseitigt, die Gebühr gemäß Regel 229.4 nicht entrichtet oder die Übersetzung nach Regel 232.1 nicht einreicht.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 357 (Regel 357)