🫵 yoUPC.org

What is UPCRoP 351?

This is Regel 351 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 351

Legal Text

Anordnungen

1.

Eine Anordnung muss enthalten:

(a)

die Angabe, ob es sich um eine Anordnung des Berichterstatters, des ständigen Richters, des Einzelrichters, des Vorsitzenden Richters, eines Präsidenten des Gerichts oder des Gerichts handelt,

(b)

den Tag ihres Erlasses,

(c)

die Namen der Richter, die bei dem Erlass mitgewirkt haben,

(d)

die Namen der Parteien und ihrer Vertreter und

(e)

den Tenor der Anordnung.

2.

Lässt das Gericht gemäß diesen Regeln eine Berufung gegen eine Anordnung zu, muss die Anordnung zudem enthalten:

(a)

die Anträge der Parteien,

(b)

eine kurze Darstellung des Sachverhalts und

(c)

die Begründung der Anordnung.

3.

Alle Anordnungen werden in das Register aufgenommen.

Applied In

Loading judgments...

Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 351 (Regel 351)

Unified Patent Court Official Website