Die Dauer der Gerichtsferien wird vom Präsidenten des Berufungsgerichts auf Vorschlag des Präsidiums festgelegt. Der Vorsitzende Richter des betreffenden Spruchkörpers bestimmt den Termin für die Sitzungen des Gerichts.
What is UPCRoP 342?
This is Regel 342 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Das Gericht kann einzelne Sitzungen an einem anderen Ort als seinem Sitz abhalten. Vorbehaltlich etwaiger von den betreffenden Vertragsmitgliedstaaten gemäß Artikel 7 Absatz 5 des Übereinkommens vereinbarter Regeln bezeichnet im Falle einer bei einer Regionalkammer anhängigen Klage der Berichterstatter oder der Vorsitzende Richter für jede Verhandlung diesen Ort innerhalb der Region, unter Berücksichtigung des Aufenthaltsortes oder Geschäftssitzes des Beklagten sowie aller anderen maßgeblichen Umstände, zu denen etwa die verfügbaren Einrichtungen, die finanziellen Mittel der Parteien und der Ort der tatsächlichen oder drohenden Verletzung zählen.
Bezug zur Satzung: Artikel 17
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 342 (Regel 342)