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What is UPCRoP 341?

This is Regel 341 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 341

Legal Text

Rangfolge

1.

Mit Ausnahme des Präsidenten des Berufungsgerichts und des Präsidenten des Gerichts erster Instanz bestimmt sich die Rangfolge der Richter nach ihrem Dienstalter.

2.

Bei gleichem Dienstalter bestimmt sich die Rangfolge nach dem Lebensalter.

3.

Ausscheidende Richter, die wiederernannt werden, behalten ihren bisherigen Rang.

4.

Das Präsidium kann den Vorsitzenden Richter eines Spruchkörpers bestimmen. Nimmt das Präsidium eine solche Bestimmung nicht vor und sofern durch den Spruchkörper nicht anders vereinbart, ist der dienstälteste Richter der Vorsitzende Richter.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 341 (Regel 341)

Unified Patent Court Official Website