Mit Ausnahme des Präsidenten des Berufungsgerichts und des Präsidenten des Gerichts erster Instanz bestimmt sich die Rangfolge der Richter nach ihrem Dienstalter.
What is UPCRoP 341?
This is Regel 341 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Bei gleichem Dienstalter bestimmt sich die Rangfolge nach dem Lebensalter.
Ausscheidende Richter, die wiederernannt werden, behalten ihren bisherigen Rang.
Das Präsidium kann den Vorsitzenden Richter eines Spruchkörpers bestimmen. Nimmt das Präsidium eine solche Bestimmung nicht vor und sofern durch den Spruchkörper nicht anders vereinbart, ist der dienstälteste Richter der Vorsitzende Richter.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 341 (Regel 341)