🫵 yoUPC.org

What is UPCRoP 334?

This is Regel 334 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 334

Legal Text

Verfahrensleitungsbefugnisse

Soweit in dem Übereinkommen, der Satzung oder dieser Verfahrensordnung nicht anders bestimmt, kann der Berichterstatter, der Vorsitzende Richter oder der Spruchkörper

(a)

die Frist zur Befolgung einer Regel oder Anordnung verlängern oder verkürzen [Regel 9.3];

(b)

die Zwischenanhörung oder die mündliche Verhandlung vertagen oder vorverlegen;

(c)

mit den Parteien kommunizieren, um ihnen Hinweise zu den Wünschen oder Anforderungen des Gerichts zu geben;

(d)

eine gesonderte Verhandlung über einen Streitpunkt anberaumen;

(e)

die Reihenfolge festlegen, in der über die Streitpunkte zu entscheiden ist;

(f)

einen Streitpunkt von der Erörterung ausschließen;

(g)

einen Anspruch zurückweisen oder darüber entscheiden, wenn eine Entscheidung über eine Vorfrage dazu führt, dass eine Entscheidung über weitere Streitpunkte für den Ausgang des Verfahrens unerheblich ist;

(h)

einen Anspruch summarisch zurückweisen, wenn er keine Erfolgsaussichten hat;

(i)

Streitthemen oder -punkte zusammenführen oder anordnen, dass sie gemeinsam verhandelt werden;

(j)

eine Anordnung gemäß den Regeln 103 bis 109 erlassen.

Applied In

Loading judgments...

Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 334 (Regel 334)

Unified Patent Court Official Website