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What is UPCRoP 332?

This is Regel 332 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 332

Legal Text

Allgemeine Grundsätze der Verfahrensleitung

Zu einer aktiven Verfahrensleitung gehört es,

(a)

die Parteien dazu anzuhalten, während des Verfahrens gemeinsam zu fördern,

(b)

die Streitpunkte in einem frühen Stadium zu identifizieren,

(c)

umgehend zu entscheiden, welche Streitpunkte eine umfassende Untersuchung erfordern, und andere Punkte summarisch abzuhandeln

(d)

die Reihenfolge festzulegen, in der die Streitpunkte zu klären sind,

(e)

die Parteien dazu anzuhalten, das Zentrum zu nutzen, und die Nutzung des Zentrums zu erleichtern,

(f)

die Parteien dabei zu unterstützen, das Verfahren ganz oder zum Teil vergleichsweise zu erledigen,

(g)

Zeitpläne festzulegen oder den Verfahrensfortgang anderweitig zu steuern,

(h)

zu erwägen, ob der zu erwartende Nutzen eines konkreten Schrittes seine Kosten rechtfertigt,

(i)

so viele Gesichtspunkte der Klage wie dem Gericht möglich bei derselben Gelegenheit zu behandeln,

(j)

die Klage zu bearbeiten, ohne dass die Parteien persönlich erscheinen müssen,

(k)

die verfügbaren technischen Mittel zu nutzen und

(l)

Anweisungen zur Gewährleistung einer raschen und effizienten Verhandlung über die Klage zu erteilen.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 332 (Regel 332)

Unified Patent Court Official Website