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What is UPCRoP 331?

This is Regel 331 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 331

Legal Text

Verantwortung für die Verfahrensleitung

1.

Während des schriftlichen Verfahrens und des Zwischenverfahrens obliegt die Verfahrensleitung dem Berichterstatter nach Maßgabe der Regeln 102 und 333.

2.

Der Berichterstatter kann dem Spruchkörper einen Vorschlag für eine Anordnung zur Entscheidung vorlegen.

3.

Nach Abschluss der Zwischenanhörung ist der Vorsitzende Richter, in Rücksprache mit dem Berichterstatter, für die Verfahrensleitung verantwortlich.

4.

Die Kanzlei stellt den Parteien eine verfahrensleitende Anordnung sobald wie möglich nach der Entscheidung des Berichterstatters, Vorsitzenden Richters oder Spruchkörpers zu.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 331 (Regel 331)

Unified Patent Court Official Website