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What is UPCRoP 315?

This is Regel 315 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 315

Legal Text

Streithilfeschriftsatz

1.

Ist ein Streithilfeantrag zulässig, hat der Berichterstatter oder der Vorsitzende Richter

(a)

die Verfahrensparteien zu benachrichtigen und

(b)

eine Frist festzusetzen, innerhalb derer der Streithelfer einen Streithilfeschriftsatz einreichen kann.

2.

Die Kanzlei stellt dem Streithelfer alle von den Parteien zugestellten Schriftsätze so bald wie möglich zu. Auf einen mit einer Begründung versehenen Antrag einer Partei kann das Gericht zum Schutz vertraulicher Informationen anordnen, dass ein Schriftsatz oder ein Teil eines Schriftsatzes nur bestimmten benannten Personen unter angemessenen Geheimhaltungsbedingungen offengelegt wird.

3.

Der Streithilfeschriftsatz muss enthalten:

(a)

die Angabe der Punkte, die den Streithelfer und eine oder mehrere der Parteien betreffen, sowie deren Verbindung zu den Streitgegenständen

(b)

rechtliche Ausführungen und

(c)

die vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel.

4.

Der Streithelfer wird als Partei behandelt, sofern vom Gericht nicht anders angeordnet.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 315 (Regel 315)

Unified Patent Court Official Website