Verstirbt eine Partei während des Verfahrens oder hört sie zu bestehen auf, wird das Verfahren ausgesetzt, bis die Partei durch ihre Nachfolgerin ersetzt worden ist. Das Gericht kann diesbezüglich eine Frist festsetzen.
What is UPCRoP 310?
This is Regel 310 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Gibt es mehr als zwei Verfahrensparteien, kann das Gericht entscheiden, dass
das Verfahren zwischen den verbleibenden Parteien getrennt fortgeführt wird und
die Aussetzung nur das Verfahren bezüglich der Partei betrifft, die nicht mehr besteht.
Setzt der Nachfolger der verstorbenen oder nicht mehr bestehenden Partei das Verfahren nicht innerhalb einer vom Gericht festgesetzten Frist von sich aus fort, kann jede andere Partei beantragen, dass der Nachfolger als Partei hinzugefügt wird oder an die Stelle einer Partei tritt.
Das Gericht entscheidet gemäß Regel 305, wer als Partei hinzugefügt wird oder an die Stelle einer Partei tritt und Regel 306 gilt entsprechend.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 310 (Regel 310)