Die Aussetzung des Verfahrens wird an dem in der Aussetzungsanordnung angegebenen Tag wirksam; fehlt diese Angabe, wird sie am Tag der Anordnung wirksam. Das Gericht legt fest, welche Wirkung die Aussetzung auf bestehende Anordnungen hat.
What is UPCRoP 296?
This is Regel 296 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Ist die Dauer der Aussetzung in der Anordnung nicht festgelegt, endet die Aussetzung an dem Tag, der in der Anordnung, das Verfahren wieder aufzunehmen, angegeben ist; fehlt diese Angabe, wird sie am Tag der Anordnung der Wiederaufnahme wirksam.
Solange das Verfahren ausgesetzt ist, laufen die prozessualen Fristen nicht. An dem Tag, an dem die Aussetzung des Verfahrens endet, beginnen die prozessualen Fristen erneut zu laufen.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 296 (Regel 296)