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What is UPCRoP 294?

This is Regel 294 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 294

Legal Text

Löschung aus dem Verzeichnis der Vertreter

Ein Antrag, den Namen eines Vertreters, der die Anforderungen des Artikel 48 Absatz 1 des Übereinkommens erfüllt, aus dem Verzeichnis der Vertreter zu löschen, kann gestellt werden von:

(a)

dem Vertreter selbst, im Fall, dass er seine berufliche Tätigkeit eingestellt hat oder aus anderen Gründen die Anforderungen von Regel 286 nicht weiter erfüllt;

(b)

einem Vertreter für den eingetragenen Vertreter, welcher verstorben ist.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 294 (Regel 294)

Unified Patent Court Official Website