Ist das Gericht der Ansicht, dass das Verhalten eines Parteivertreters gegenüber dem Gericht, einem Richter des Gerichts oder einem Mitarbeiter der Kanzlei mit der Würde des Gerichts oder mit den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Rechtspflege nicht vereinbar ist oder ein Vertreter seine Rechte für andere Zwecke als diejenigen nutzt, für die sie gewährt wurden, oder anderweitig gegen einen gemäß Regel 290.2 verabschiedeten Verhaltenskodex verstößt, hat es die betreffende Person hierüber zu unterrichten. Aus denselben Gründen kann das Gericht die betreffende Person, nachdem es ihr rechtliches Gehör gewährt hat, jederzeit durch Anordnung vom Verfahren ausschließen. Diese Anordnung hat sofortige Wirkung.
What is UPCRoP 291?
This is Regel 291 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
1.
2.
Wird ein Parteivertreter vom Verfahren ausgeschlossen, wird das Verfahren für einen vom Vorsitzenden Richter festgelegten Zeitraum ausgesetzt, um der betreffenden Partei die Bestellung eines anderen Vertreters zu ermöglichen.
Applied In
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Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 291 (Regel 291)