🫵 yoUPC.org

What is UPCRoP 289?

This is Regel 289 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 289

Legal Text

Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen

1.

Die Vertreter, die vor dem Gericht oder einer Justizbehörde auftreten, genießen hinsichtlich der von ihnen in Bezug auf das Verfahren oder die Parteien gesprochenen oder geschriebenen Worte Immunität.

2.

Die Vertreter genießen folgende weitere Vorrechte und Erleichterungen:

(a)

Schriftstücke und Unterlagen, die sich auf das Verfahren beziehen, sind von Durchsuchungen und Beschlagnahmen ausgenommen;

(b)

alle angeblich verletzenden Erzeugnisse oder Vorrichtungen, die sich auf das Verfahren beziehen, sind von der Durchsuchung und Beschlagnahme ausgenommen, wenn sie dem Gericht zu Verfahrenszwecken mitgebracht werden.

Im Streitfall können Zollbeamte oder die Polizei die Schriftstücke, Unterlagen oder angeblich verletzenden Erzeugnisse oder Vorrichtungen versiegeln. Diese sind dann zur Inspektion in Anwesenheit des Kanzlers und der betroffenen Person sofort an das Gericht weiterzuleiten.

3.

Die Vertreter haben das Recht, im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben ungehindert zu reisen.

4.

Die in den Absätzen 1 bis 3 aufgeführten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen werden ausschließlich im Interesse der ordnungsgemäßen Verfahrensführung gewährt.

5.

Das Gericht kann die Immunität aufheben, wenn es der Ansicht ist, dass ein Vertreter sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das der ordnungsgemäßen Verfahrensführung des Verfahrens zuwiderläuft.

Bezug zum Übereinkommen: Artikel 48

Applied In

Loading judgments...

Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 289 (Regel 289)

Unified Patent Court Official Website