Konnte eine Zustellung nach Abschnitt 1 oder 2 nicht vorgenommen werden, kann das Gericht auf Antrag des Klägers die Zustellung nach einem alternativen Verfahren oder an einem anderen Ort durch Anordnung zulassen, wenn es der Auffassung ist, dass gute Gründe dafür vorliegen, die Zustellung nach einem nach diesem Kapitel sonst nicht vorgesehenen Verfahren oder an einem nach diesem Kapitel sonst nicht vorgesehenen Ort zu gestatten.
What is UPCRoP 275?
This is Regel 275 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Auf einen mit einer Begründung versehenen Antrag des Klägers kann das Gericht anordnen, dass die Schritte, die bereits unternommen wurden, um dem Beklagten die Klageschrift nach einem alternativen Verfahren oder an einem anderen Ort zur Kenntnis zu bringen, eine rechtsgültige Zustellung darstellen.
In der Anordnung nach dieser Regel sind anzugeben:
das Verfahren oder der Ort der Zustellung,
das Datum, an dem die Klageschrift als zugestellt gilt, und
die Frist zur Einreichung der Klageerwiderung.
Es ist nicht erlaubt, nach dieser Regel eine alternative Zustellung anzuordnen, die mit dem Recht des Staates unvereinbar ist, in dem die Zustellung erfolgen soll.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 275 (Regel 275)