Die Kanzlei unterrichtet den Kläger über das Datum, zu dem die Klageschrift gemäß Regel 271.6 als zugestellt gilt.
What is UPCRoP 272?
This is Regel 272 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Hat die Kanzlei die Klageschrift als Einschreiben mit Rückschein oder gleichwertigem Beleg zugestellt und geht die Klageschrift aus irgendeinem Grunde an die Kanzlei zurück, teilt die Kanzlei dies dem Kläger mit.
Hat die Kanzlei die Klageschrift auf elektronischem Wege zugestellt und ist die entsprechende elektronische Nachricht offenbar nicht beim Empfänger eingegangen, gilt Absatz 2 entsprechend.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 272 (Regel 272)