In allen Verfahren vor dem Gericht prüft die Kanzlei sobald wie möglich von Amts wegen, ob für das betreffende Patent eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung vorliegt.
What is UPCRoP 260?
This is Regel 260 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Stellt die Kanzlei fest, dass bei mehreren Kammern zwei oder mehr dasselbe Patent betreffende Klagen eingereicht werden (ob zwischen denselben Parteien oder nicht), unterrichtet sie die betroffenen Kammern so bald wie möglich.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 83 Absätze 3 und 4
Bezug zur Satzung: Artikel 23 und 24
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 260 (Regel 260)