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What is UPCRoP 255?

This is Regel 255 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 255

Legal Text

Prüfung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens

Nach Anhörung der Parteien kann der Spruchkörper

(a)

entscheiden, den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens als unzulässig zurückzuweisen; eine solche Entscheidung muss mit Stimmenmehrheit der Richter des Spruchkörpers ergehen;

(b)

entscheiden, dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stattzugeben; durch diese Entscheidung wird die zu überprüfende Entscheidung ganz oder teilweise aufgehoben oder ausgesetzt und das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung wieder aufgenommen. Wird das Verfahren wieder aufgenommen, erteilt der Spruchkörper Anweisungen für das weitere Verfahren.

Bezug zum Übereinkommen: Artikel 81 Absatz 3

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 255 (Regel 255)

Unified Patent Court Official Website