Die Kanzlei prüft nach Einreichung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens so bald wie möglich, ob die Anforderungen der Regeln 245, 246 und 250 erfüllt sind.
What is UPCRoP 253?
This is Regel 253 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Hat der Antragsteller die in Absatz 1 genannten Anforderungen nicht erfüllt, fordert die Kanzlei den Antragsteller auf,
die Mängel innerhalb von 14 Tagen zu beheben und
gegebenenfalls die Gebühr für die Wiederaufnahme des Verfahrens innerhalb von 14 Tagen zu entrichten.
Wenn der Antragsteller die Mängel nicht behebt oder die Gebühr nicht entrichtet, wird die Sache durch den Kanzler dem den ständigen Richter zugewiesen (Regel 345.5 und 345.8), der den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens als unzulässig zurückweisen kann. Er gewährt dem Antragsteller vorab rechtliches Gehör.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 253 (Regel 253)