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What is UPCRoP 253?

This is Regel 253 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 253

Legal Text

Prüfung der Formerfordernisse des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens

1.

Die Kanzlei prüft nach Einreichung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens so bald wie möglich, ob die Anforderungen der Regeln 245, 246 und 250 erfüllt sind.

2.

Hat der Antragsteller die in Absatz 1 genannten Anforderungen nicht erfüllt, fordert die Kanzlei den Antragsteller auf,

(a)

die Mängel innerhalb von 14 Tagen zu beheben und

(b)

gegebenenfalls die Gebühr für die Wiederaufnahme des Verfahrens innerhalb von 14 Tagen zu entrichten.

Wenn der Antragsteller die Mängel nicht behebt oder die Gebühr nicht entrichtet, wird die Sache durch den Kanzler dem den ständigen Richter zugewiesen (Regel 345.5 und 345.8), der den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens als unzulässig zurückweisen kann. Er gewährt dem Antragsteller vorab rechtliches Gehör.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 253 (Regel 253)

Unified Patent Court Official Website