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What is UPCRoP 248?

This is Regel 248 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 248

Legal Text

Pflicht zur Erhebung von Einwänden

1.

Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund eines grundlegenden Verfahrensfehlers ist nur dann zulässig, wenn der Verfahrensfehler während des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz oder dem Berufungsgericht gerügt und der Einwand vom Gericht zurückgewiesen wurde, es sei denn, der Einwand konnte während des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz oder dem Berufungsgericht nicht erhoben werden.

2.

Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund eines grundlegenden Verfahrensfehlers ist nicht zulässig, wenn die Partei in Bezug auf den Fehler hätte Berufung einlegen können, dies aber nicht getan hat.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 248 (Regel 248)

Unified Patent Court Official Website