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What is UPCRoP 246?

This is Regel 246 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 246

Legal Text

Inhalt des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens

1.

Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens muss enthalten:

(a)

die Namen des Antragstellers und des Vertreters des Antragstellers,

(b)

die postalische und elektronische Adresse für die Zustellung an den Antragsteller und die Namen und Adressen der Zustellungsbevollmächtigten und

(c)

die Angabe der zu überprüfenden Entscheidung.

2.

Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens muss die Gründe für eine Aufhebung der Endentscheidung sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, auf die sich der Antrag stützt.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 246 (Regel 246)

Unified Patent Court Official Website