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What is UPCRoP 243?

This is Regel 243 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 243

Legal Text

Zurückverweisung

1.

In der Entscheidung, mit der die Klage an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen wird, ist anzugeben, ob der Spruchkörper, dessen frühere Entscheidung oder Anordnung aufgehoben wurde, sich weiter mit der Klage befassen soll, oder ob der Vorsitzende Richter der betreffenden Kammer einen anderen Spruchkörper berufen soll.

2.

Wird eine Klage an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen, ist das Gericht an die Entscheidung und die Entscheidungsgründe des Berufungsgerichts gebunden.

Bezug zum Übereinkommen: Artikel 75

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 243 (Regel 243)

Unified Patent Court Official Website