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What is UPCRoP 239?

This is Regel 239 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 239

Legal Text

Rolle des Berichterstatters

1.

Nach Ablauf der in den Regeln 224 bis 238 genannten Fristen trifft der Berichterstatter alle erforderlichen Vorbereitungen für die mündliche Verhandlung. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Regel 222 entsprechen die Befugnisse und Pflichten des Berichterstatters, soweit angemessen, denen, die in den Regeln 101 bis 100 niederlegt sind.

2.

Sobald der Berichterstatter das Berufungsverfahren als reif für eine mündliche Verhandlung erachtet, lädt er die Parteien zur mündlichen Verhandlung. Außer bei Berufungen gegen die in den Regeln 220.1(c) und 220.2 genannten Anordnungen und vorbehaltlich einer Beschleunigungsanordnung gemäß Regel 230.3 beträgt die Ladungsfrist mindestens zwei Monate, sofern sich die Parteien nicht auf eine kürzere Frist einigen. Mit der Ladung gilt das Zwischenverfahren als abgeschlossen und beginnt das mündliche Verfahren. Der Vorsitzende Richter übernimmt in Absprache mit dem Berichterstatter die Leitung des Verfahrens.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 239 (Regel 239)

Unified Patent Court Official Website