Innerhalb von drei Monaten ab Zustellung der Berufungsbegründung gemäß Regel 224.2(a) kann jede andere Partei des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz (im Folgenden „Berufungsbeklagter“) eine Berufungserwiderung einreichen, die dem Berufungskläger zugestellt wird.
What is UPCRoP 235?
This is Regel 235 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Berufungsbegründung gemäß Regel 224.2(b) kann jede andere Partei des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz (im Folgenden „Berufungsbeklagter“) eine Berufungserwiderung einreichen, die dem Berufungskläger zustellt wird.
Reicht der Berufungsbeklagte keine Berufungserwiderung ein, kann das Gericht eine mit Gründen versehene Entscheidung erlassen.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 235 (Regel 235)