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What is UPCRoP 234?

This is Regel 234 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.

UPCRoP Regel 234

Legal Text

Anfechtung der Entscheidung, eine Berufung als unzulässig zurückzuweisen

1.

Die Entscheidung, die Berufung gemäß den Regeln 224.1, 229.2 oder 233.2 als unzulässig zurückzuweisen, kann vom Berufungskläger innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung ohne Vorlage neuer Berufungsgründe angefochten werden.

2.

Die Klage wird gemäß Regel 345.3 und 345.8 einem Spruchkörper zugewiesen.

3.

Wird die Entscheidung, eine Berufung als unzulässig zurückzuweisen, aufgehoben, nimmt die Berufung ihren üblichen Verlauf.

4.

Der Berufungskläger hat eine Gebühr für die Anfechtung gemäß Teil 6 zu entrichten.

Applied In

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Official Source

This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.

Reference: UPCRoP 234 (Regel 234)

Unified Patent Court Official Website