Der Berichterstatter prüft, ob die Berufungsbegründung den Anforderungen der Regel 226 entspricht.
What is UPCRoP 233?
This is Regel 233 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
Wenn die Berufungsbegründung den Anforderungen der Regel 226 nicht entspricht, gibt der Berichterstatter dem Berufungskläger Gelegenheit, die Berufungsbegründung innerhalb einer von ihm festzusetzenden Frist zu ändern. Ändert der Berufungskläger die Berufungsbegründung innerhalb dieser Frist nicht, kann der Berichterstatter die Berufung als unzulässig zurückweisen. Er gewährt dem Berufungskläger vorab rechtliches Gehör.
Berufungsgründe, die nicht innerhalb der in Regel 224.2 für die Berufungsbegründung vorgesehenen Frist vorgebracht werden, sind nicht zulässig.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 233 (Regel 233)