Die Berufungsschrift muss enthalten:
What is UPCRoP 225?
This is Regel 225 from the UPCRoP (Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts), which is part of the legal framework governing the Unified Patent Court in Europe.
Legal Text
die Namen des Berufungsklägers und des Berufungsklägervertreters,
die Namen des Berufungsbeklagten und des Berufungsbeklagtenvertreters,
die postalische und elektronische Adresse für die Zustellung an den Berufungskläger und den Berufungsbeklagten und die Namen der Zustellungsbevollmächtigten,
das Datum der Entscheidung oder Anordnung, gegen die Berufung eingelegt wird, sowie das dem Verfahren vor dem Gericht erster Instanz zugeteilte Aktenzeichen und
die vom Berufungskläger beantragte Anordnung oder den vom Berufungskläger beantragten Rechtsbehelf einschließlich einer gegebenenfalls beantragten Anordnung zur Beschleunigung des Berufungsverfahrens gemäß Regel 9.3(b) sowie der Gründe für eine solche Beschleunigungsanordnung.
Applied In
Official Source
This legal text is from the official UPCRoP framework governing the Unified Patent Court.
Reference: UPCRoP 225 (Regel 225)